Der "Volks-PC I", der im Oktober bei PLUS und Bild.T-Online.de zu haben war, überschreitet erheblich die Strahlungsgrenzwerte, die gesetzlichzugelassen sind. Darüber hat die PC-WELT in ihrem Dezember-Heftberichtet - das Hamburger Landgericht hat diese Feststellung jetztbestätigt.
Der "Volks-PC I", der im Oktober bei PLUS und Bild.T-Online.de zu haben war, überschreitet erheblich die Strahlungsgrenzwerte, die gesetzlichzugelassen sind. Darüber hat die PC-WELT in ihrem Dezember-Heftberichtet - das Hamburger Landgericht hat diese Feststellung jetztbestätigt.
Alle Links zum Thema:
29.10.2002: Plus: Strahlender Billig-PC
29.10.2002: Die Prüfprotokolle von Fujitsu Siemens
30.10.2002: Prüfberichte Berg & Lukowiak GmbH
30.10.2002: Stellungnahme 4MBO, Plus und Bild.t-online.de
30.10.2002: PC-WELT bleibt bei ihrer Darstellung
29.11.2002: Eilmeldung: "Volks-PC I" strahlt
29.11.2002: Der "Volks-PC I" strahlt doch: Gericht bestätigt Berichterstattung der PC-WELT
29.11.2002: Noch ein strahlender PC
02.12.2002: PLUS-PC - Chronik eines Skandals
02.12.2002: Kommentar zum "Volks-PC I"-Streit
02.12.2002: "Volks-PC II": 4MBO hat optimiert
05.12.2002: Der neue "Volks-PC II": Strahlungstest bestanden
10.12.2002: "Volks-PC I" umtauschen: So gehts
12.12.2002: PC-WELT erwirkt Einstweilige Verfügung gegen ct
c't erkennt Einstweilige Verfügung an (PC-WELT Online, 18.02.2003)