Die Bundesnetzagentur hatte vier Unternehmen für die 5G-Auktion zugelassen. Die Auktion startet am 19.3.
Die 5G-Frequenzen werden ab dem 19. März 2019 um 10 Uhr in Mainz wie geplant versteigert. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge vier an der Auktion beteiligter Mobilfunkunternehmen am vergangenen Freitag (15.3.) abgewiesen. Die
Entscheidung
des Gerichts ist unanfechtbar.
Die
Eilanträge hatten etwa Teléfonica,Vodafone und die Telekom gestellt.
In ihnen ging es vor allem um die Ausbau-Auflagen. Das Gericht stellte hierzu nun fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Erstellung der Auflagen nicht ihre Grenzen überschritten habe.
Konkret werden bei der Auktion 420 Megahertz aus den Bereichen 2 Gigahertz bis 3,6 Gigahertz versteigert. „Durch die Vergabe der Frequenzressourcen wird Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen und eine frühzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sichergestellt um einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland zu ermöglichen“, so die Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur erwartet einen raschen Ausbau der Netze. Die Auflagen für die 5G-Frequenzen hatte die Bundesnetzagentur
bereits Ende November 2018 öffentlich gemacht.
Alle Unternehmen, die an der Versteigerung der Frequenzen teilnehmen, verpflichten sich unter anderem dazu, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent aller Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. In diesem Zeitraum müssen auch mindestens 1.000 5G-Basisstationen und 500 Basisstation mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb genommen werden. Auch alle Bundesautobahnen und bis spätestens Ende 2024 alle Schienenwerke müssen versorgt werden.
Die Auktion selbst findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur statt. Über den Stand der Versteigerung will die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit täglich über ihre
Internetseite
auf dem Laufenden halten.
5G-Versteigerung: Vier Unternehmen bieten mit