In der Hamburger U-Bahn darf man keine E-Scooter (gemeint sind damit „Tretroller“ mit E-Antrieb und nicht etwa elektrische Roller) mehr mitnehmen. Das teilte die Hamburger Hochbahn als Betreiberin der U-Bahn der Hansestadt jetzt mit.
Das Mitnahmeverbot für E-Scooter gilt ab dem 24. August 2023. Vorausgegangen waren ein Gutachten und internationale Vorfälle mit brennenden E-Scooter-Akkus im öffentlichen Nahverkehr. Die brennenden Akkus verursachten dabei eine starke Rauchentwicklung. Zur Bewertung dieser Vorfälle im Ausland hatte die Hochbahn ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben, um das Risiko, das von brennenden Akkus in der Hamburger U-Bahn ausgeht, zu ermitteln.
Die besten E-Scooter / E-Tretroller 2023
Das Ergebnis des Gutachtens fasst die Hochbahn folgendermaßen zusammen:
Unter den spezifischen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems mit seinen vielen Tunnelstrecken, relativ engen U-Bahn-Fahrzeugen und den abgegrenzten Waggons (DT4) ist das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandards gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.
Hamburger Hochbahn AG
Unter anderem in Barcelona und London hatten sich E-Scooter selbst entzündet. Dadurch kam es zu einer enormen Rauchentwicklung, außerdem wurden bei den Bränden gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt. Sowohl Barcelona als auch London haben deshalb die Mitnahme von E-Scootern mittlerweile verboten: In London sind E-Scooter nicht nur in der U-Bahn, sondern auch in allen Bussen, Zügen und Straßenbahnen untersagt.
Pedelecs und E-Rollstühle würden dagegen über entsprechende Sicherheitsstands verfügen und seien deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Das E-Scooter-Verbot für die Hamburger U-Bahn kann wieder aufgehoben werden, sobald eine entsprechende DIN-Norm existiert. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist aber nicht bekannt.
Der Transport von Elektro-Autos auf Schiffen scheint sich ebenfalls als Sicherheitsproblem zu erweisen.
Vor einiger Zeit machte die Meldung die Runde, dass einige Betreiber von Parkhäusern E-Autos das Parken verbieten. Dabei handelt es sich aber um begründete Ausnahmen: Kein Tiefgarage-Verbot für Elektro- & Hybrid-Autos in den meisten Städten.
Pedelec, S-Pedelec, E-Bike, E-Scooter, E-Roller: Was ist was?