Die Digitalisierung der deutschen Behörden ist aufwendig und teuer. Entsprechend hatte die Bundesregierung im Jahr 2022 eine stattliche Fördersumme von 377 Millionen Euro eingeplant, um die Digitalisierung in diesem Sektor voranzutreiben. Ab dem kommenden Jahr seien jedoch nur noch 3,3 Millionen Euro an Förderung vorgesehen. Wie kommt es zu diesem enormen Sparkurs?
Schleppende Fortschritte
Eigentlich kommt die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen nur schleppend voran: Von den 575 möglichen Dienstleistungen waren im Oktober 2022 laut Frankfurter Allgemeine Zeitung lediglich 33 flächendeckend auch digital verfügbar. Mit der BundID sollen Bürger künftig deutschlandweit Anträge digital beantragen können. Dazu gehören neben der KFZ- oder Führerscheinanmeldung auch Ummeldungen, Eheschließungen oder das Elterngeld. Der Plan des Onlinezugangsgesetzes war ursprünglich, schon Ende 2022 die Verwaltungsdienstleistungen digital verfügbar zu machen. Die Realität ist davon jedoch weit entfernt.
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Rotstift mit Folgen
Dennoch setzt die Bundesregierung den Rotstift an. Die Bundesländer sollen ab 2024 keine finanzielle Unterstützung mehr für die Umsetzung ihrer Projekte im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes erhalten. Als Reaktion haben mehrere Bundesländer ihre Projekte zur Digitalisierung auf Eis gelegt, beispielsweise das digitale Beantragen von Wohngeld in Schleswig-Holstein.
Gründe für behäbige Digitalisierung
Die Digitalisierung der deutschen Behörden scheint komplizierter als anfangs gedacht. Dies liege einmal an der komplizierten Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Doch auch fehlender Entscheidungs- und Durchsetzungswillen sei feststellbar. Mit einem schnellen Aufholen der Digitalisierung sei angesichts der deutlich reduzierten Fördergelder nicht mehr zu rechnen. Lediglich ein Prozent der im Vorjahr noch ausgezahlten 377 Millionen Euro stünden ab 2024 noch als Förderung durch den Bund zur Verfügung.