Wie die Finanzverwaltung der Finanzämter in dieser Woche in einer E-Mail an alle Nutzer des Online-Steuerportals Elster bekannt gibt, wird in den nächsten Wochen eine Regel für den privaten Posteingang bei elster.de geändert. Das berichtet T-Online.
Speicherung nur noch für digitale Bescheide und Übertragungsprotokolle
Bislang wanderte die gesamte Kommunikation, die beim Online-Steuerportal anfiel, in den privaten Posteingang “Mein Elster“ und wurde dort gespeichert. Die unterschiedlichen Nachrichten konnten hier beliebig lang im Posteingang aufbewahrt werden. Das wird laut der Finanzverwaltung in Zukunft nicht mehr möglich sein. Über längere Zeit in “Mein Elster“ gespeichert werden dann nur noch Nachrichten, die Benutzer später noch einmal benötigen. Dazu gehören laut den Finanzämtern unter anderem digitale Bescheide und die zugehörigen Daten sowie Übertragungsprotokolle.
Andere Nachrichten werden nach zwölf Monaten gelöscht
Alle anderen Nachrichten werden in Zukunft nach zwölf Monaten automatisch gelöscht. Zu den Nachrichten, die nach dieser Frist verschwinden gehören etwa Mitteilungen über die Statusänderung einer Vollmacht oder einer Berechtigung sowie geänderte Zertifikatsdetails. Anstatt im Posteingang nachzuschauen, kann der aktuelle Status von Vollmachten oder Berechtigungen auch jederzeit unter dem jeweiligen Menüpunkt im Elster-Portal eingesehen werden.
Neue Frist startet Mitte September
Die neue Löschfrist tritt am 18. September 2023 in Kraft. Die Finanzverwaltung rät Elster-Nutzern, sich vor diesem Termin ins Online-Portal einzuloggen und Dokumente zu sichern, die noch benötigt werden. Ab September versendet Elster-Online auch keine Bestätigungen über erfolgreich vermittelte Formulare mehr ins “Mein Elster“-Postfach. Derartige Nachrichten sollen künftig per E-Mail an Nutzer versendet werden.
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