Die Verkaufszahlen von E-Autos und damit auch ihre Präsenz im Straßenverkehr nimmt stetig zu, doch der Wechsel zur Elektromobilität stellt die Infrastruktur vor ganz neue Herausforderungen. Die EU will den Wandel beschleunigen, dafür haben die 25 Mitgliedstaaten eine Verordnung verfasst. Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (kurz AFIR) regelt den Ausbau von Ladesäulen und Wasserstofftankstellen entlang des europäischen Straßennetzes TEN-T (Trans-European Transport Network). Nach der Zustimmung durch den Europarat wird die Regelung bindend.
Das ändert sich durch die EU-Verordnung
Die EU-Verordnung AFIR schreibt nicht nur den Ausbau von Ladestationen und Wasserstofftankstellen vor, sondern macht auch genaue Vorschriften über deren Ladeleistung und den Verbraucherschutz:
Mehr Ladesäulen und Wasserstofftankstellen entlang von Schnellstraßen
Gemäß der AFIR sollen bis ins Jahr 2025, alle 60 Kilometer entlang der Hauptverkehrswege in der EU eine Ladestation für E-Autos stehen. Darüber hinaus soll mindestens alle 200 Kilometer eine Wasserstofftankstelle zu finden sein.

EU Kommission
Wie sie anhand der obigen Karte sehen können, sind gerade im engen Straßennetz Mitteleuropas viele Schnellstraßen betroffen. Darunter auch zahlreiche deutsche Autobahnen.
Diese Anforderungen müssen die Ladesäulen erfüllen
Die EU schreibt genau vor, welche Ladeleistung mindestens zur Verfügung gestellt werden muss. Mitgliedsländer müssen pro registriertem E-Auto 1,3 KW und pro verkauftem Hybrid 0,8 KW installieren. Die Ladestationen, die maximal 60 Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, müssen zudem ab 2025 mindestens 150 KW Ladeleistung bieten.
Stationen mit einer noch höheren Ladeleistung von 350 KW sollen erstmal in einem kleineren Kern-Bereich des Straßennetzes installiert werden, um auch größere Fahrzeuge wie elektrische LKWs zu versorgen. Bis 2025 sollen diese Hochleistungsstationen im etwas erweiterten “TEN-T comprehensive network” ausgebaut werden, sodass alle 100 Kilometer eine Ladestation zu finden ist. Bis 2030 dann das gesamte Netz abgedeckt sein soll. Dabei sollen sowohl ruhige Standorte entlang den Schnellstraßen ausgebaut werden, um das Laden über Nacht für den Ferntransport zu ermöglichen, als auch in städtischen Gebieten, um Lieferfahrzeuge zu versorgen.
Wasserstofftankstellen erstmal nur an den wichtigsten Straßen
Der Ausbau von Wasserstofftankstellen wird zwar ebenfalls in der Verordnung beschlossen, wird allerdings deutlich weniger energisch vorangetrieben. Bis 2030 soll an städtischen Knotenpunkte und alle 200 Kilometer entlang des Kern-Bereichs des europäischen Straßennetzes TEN-T eine Wasserstofftankstelle entstehen.
Verbraucherschutz: Transparente Preise und kein Abo-Zwang
Die EU hat außerdem beschlossen, dass Ladestationen und Wasserstofftankstellen kundenfreundlicher werden müssen. Preise müssen transparent sein und übliche Formen digitaler Direktzahlung müssen akzeptiert werden. Der Zugang zu den Leistungen durch nicht durch Mitgliedschaften oder Abo-Modelle eingeschränkt werden.