Bislang war es für Online-Händler Amazon möglich, Nutzerkonten zu sperren, wenn sie gegen Nutzungsrichtlinien verstoßen hatten. Durch diese Sperre konnten Kunden keine Einkäufe mehr über ihr Konto bei Amazon tätigen und hatten keinen Zugriff mehr auf digitale Inhalte, die sie in der Vergangenheit über dieses Konto gekauft haben.
Oberlandesgericht Köln kippt Amazon-Klausel
Diese Klausel in den Amazon-Nutzungsbedingungen hat das Oberlandesgericht Köln nun in einem aktuellen Urteil (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) gekippt. “Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden,“ erklärt das Oberlandesgericht. Das Urteil ist rechtskräftig und Amazon darf Kunden, deren Konto gesperrt wird, künftig nicht mehr den Zugang zu bereits gekauften Inhalten verwehren.
Amazon darf keine gekauften Inhalte zurückbehalten
Folgende Klausel in den Amazon-AGBs ist damit ab sofort unwirksam: “Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.“
Kunden können ihr Recht mit einem Musterbrief durchsetzen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Ihr Recht können Amazon-Kunden etwa mit einem an Amazon gerichteten Musterbrief durchsetzen, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Website als PDF-Datei bereitstellt. Hier müssen lediglich die Absenderadresse und das Datum sowie eine Unterschrift eingesetzt werden.