Die Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg warnt vor einer neuen Betrugsmasche, die in die Kategorie Phishing fällt: Das Opfer soll sich zum Online-Banking anmelden und dort versuchen die Angreifer, die Daten des Opfers zu stehlen. Doch anders als sonstige Phishingangriffe startet diese Attacke per Briefpost.
Relativ aufwendiger Betrugsversuch
Konkret stellt sich dieser Betrugsversuch folgendermaßen dar: Eine 62-jährige Nienstätterin erhält einen Brief von einer Anwaltskanzlei. Diese teilt ihr mit, dass sie Schadensersatzansprüche in Höhe von 46.390 Euro habe.
Das angeblich von einer Anwaltskanzlei stammende Schreiben besteht aus mehreren Schriftstücken, die auf den ersten Blick einen offiziellen Eindruck machen. Neben dem eigentlichen Anschreiben der angeblichen Anwaltskanzlei liegt noch eine angeblich beglaubigte Abschrift eines Urteils des Arbeitsgerichts Reinbeck bei. Darin wird die Nienstätterin als Geschädigte aufgeführt.
Dann folgt ein Kontoauszug einer Bank in Stockholm über ein Offshore-Konto, auf dem der Betrag von 46.390 Euro liegen soll. In einem weiteren Schreiben wird die Nienstätterin aufgefordert, sich mit einer Legitimations-E-Mail-Adresse, die von den Betrügern stammt, und einer Pin beim Onlinebanking anzumelden. Hier beginnt also der Phishingversuch. Wie genau die Mailadresse beziehungsweise die Webseite lauten, die die Betrüger verwenden, verrät die Polizei ebenso wenig wie weitere Details.
Die Polizei rät:
Man sollte grundsätzlich misstrauisch sein, wenn einem Geldsummen in Aussicht gestellt werden. Auf keinen Fall ohne Rücksprache auf derartige Aufforderungen reagieren, sondern immer erst Rücksprache mit geschultem Personal halten. Entweder bei ihrer örtlichen Polizei oder bei ihrer Hausbank.
Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
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