Öffnen Sie hierzu die Nachricht im Ordner „Gesendete Objekte“ und klicken Sie als Nächstes im Abschnitt „Verschieben“ auf „Aktionen –› Diese Nachricht zurückrufen“. Im folgenden Dialogfenster haben Sie die Wahl, ob Sie ungelesene Kopien dieser Nachricht löschen oder die ungelesenen Kopien durch eine neue Nachricht ersetzen wollen. Diese Auswahl bestätigen Sie mit „OK“. Das ist praktisch, weist jedoch mehrere Einschränkungen auf. So funktioniert der Widerruf nur bei Empfängeradressen in der gleichen Organisation, wenn also sowohl Sie als auch der Adressat eine Adresse in der Form benutzername@IhreFirma.de haben. Außerdem müssen beide Personen über ein Microsoft-365- oder Exchange-Konto verfügen und mit Outlook arbeiten – mit anderen E-Mail-Clients funktioniert der Rückruf nicht.
Falls der Empfänger die ursprüngliche Nachricht bereits gelesen hat, so bekommt er die korrigierte Version zusätzlich angezeigt. Nur wenn die erste E-Mail noch nicht geöffnet wurde, ersetzt Outlook sie durch die zweite Fassung. Das jedoch lediglich, wenn Outlook auf Empfängerseite beim Eingang des Widerrufs geöffnet ist. Und es gibt noch eine Einschränkung: Outlook kann nur Nachrichten zurückholen, die beim Empfänger im Ordner „Posteingang“ gelandet sind. Werden die Nachrichten über eine Regel automatisch verschoben, ist ein Widerruf nicht möglich. Neu in der Onlineversion von Exchange ist die Möglichkeit eines Mailrückrufes auch dann, wenn der Adressat ein anderes Mailprogramm als Outlook benutzt, die Nachricht bereits gelesen hat und die E-Mail in einem anderen Ordner als dem Posteingang liegt.
Tipp: Outlook: Diese 8 Tipps müssen Sie kennen

Outlook kann versehentlich verschickte E-Mails zurückholen – allerdings nur mit einigen Einschränkungen.
IDG