Wie von der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, ging am Freitag, dem 30. Juni 2023, eine neue Webseite der Deutschen Rentenversicherung online. Dort können Sie jetzt jederzeit nachschauen, wie hoch Ihr aktueller Rentenanspruch ist.
Die neue Online-Rentenübersicht finden Sie auf der Webseite rentenuebersicht.de. Dort sollen Sie nicht nur einen Überblick über Ihren Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen – also die Informationen, die Sie alljährlich per Briefpost zugestellt erhalten – sondern auch Rentenansprüche aus betrieblicher oder privater Altersversorgung sehen. Den jährlichen Überblick per Briefpost erhalten Sie aber auch weiterhin.
Diese Rentenansprüche sollen Sie sehen:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr,
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Voraussetzungen für Deutsche und andere EU-Bürger
Sie müssen sich bei rentenuebersicht.de aber erst anmelden. Hierzu ist der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Voraussetzung oder alternativ die eID-Karte für Bürger der EU und des EWR. Bei Personalausweisen, die seit dem 15. Juli 2017 ausgegeben wurden, soll diese automatisch aktiviert sein. Bei der Anmeldung müssen Sie zudem Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) eintragen. Diese finden Sie auf dem Einkommensteuerbescheid.
Die Rentenversicherung würde noch prüfen, ob auch andere Authentifizierungsmöglichkeiten künftig angeboten werden können.
Nach der Anmeldung erst einmal warten
Sie sehen aber keineswegs nach der Anmeldung sofort Ihre Rentenansprüche. Denn Sie müssen nach erfolgreicher Anmeldung Ihre Ansprüche erst einmal anfragen. Die einzelnen Institutionen, bei denen Sie Rentenansprüche haben, werden dann in Ihre persönliche Rentenansicht eingetragen. Das könne bis zu fünf Tage dauern, so die Rentenversicherung.
Großes Manko: derzeit noch unvollständig
Von einer vollständigen Übersicht aller Ihrer Rentenansprüche kann derzeit aber nicht die Rede sein. Denn neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind bisher nur zwei weitere Einrichtungen vorhanden: Die Union Investment Privatfonds GmbH und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Wer von anderen Einrichtungen eine Rente bekommt, sieht deren Daten also noch nicht unter rentenuebersicht.de.
Die Deutsche Rentenversicherung kann derzeit nicht sagen, wann sich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten an der digitalen Rentenübersicht beteiligen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die Ansprüche von Beamten, Richtern und Versicherten eines Berufsständischen Versorgungswerks.
Wichtig: Die Werte der digitalen Rentenübersicht sind den jeweils zum Zeitpunkt des Abrufs aktuellen Standmitteilungen entnommen, die die Vorsorgeeinrichtungen erstellen. Eine Speicherung der Informationen oder Standmitteilungen aus vorangegangenen Abrufen erfolgt nicht. Sie sollten also auch weiterhin die per Briefpost zugeschickten Rentenbescheide aufheben, wenn Sie die Entwicklung Ihrer Rente nachvollziehen wollen.
Steuern und Sozialabgaben werden nicht berücksichtigt.
Das Portal rentenuebersicht.de sollen Sie mit allen gängigen Browsern aufrufen können. Die Benutzung des Portals ist kostenlos und freiwillig. Wer also das Portal nicht nutzen will oder nicht nutzen kann – beispielsweise, weil man keinen Personalausweis, sondern nur einen Reisepass besitzt – hat keine Nachteile und bekommt seinen Rentenbescheid weiterhin per Briefpost zugestellt.
Derzeit sei das Portal in der Testphase, der Regelbetrieb soll Ende 2023 starten.