Erst kürzlich machte die Meldung die Runde, dass ARD und ZDF mehr Geld wollen. Doch jetzt meldet sich eine Wirtschaftsjuristin zu Wort: Dr. Michelle Michel hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag verstoße in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das berichtet die HNA.
Das ist der Rundfunkbeitrag
Michel hatte im Rahmen ihrer Doktorarbeit “Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?” an der Universität Kassel untersucht, welche Finanzierungsinstrumente unser Grundgesetz dem Staat zur Verfügung stellt und wie der Rundfunkbeitrag da hineinpasst. Der Rundfunkbeitrag wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eingezogen, existiert seit dem 1. Januar 2013 und löste damals die Rundfunkgebühr ab, die wiederum von der legendären Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) eingezogen wurde.
Michel stellt fest, dass aus verfassungsrechtlicher Sicht ein “Beitrag” beziehungsweise eine “Gebühr” immer einen individuellen Vorteil für die zahlende Person bringen müsse, die eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt. Als Beispiel nennt Michel das Ausstellen eines Personalausweises: Dafür müsse man eine Gebühr bezahlen, man bekomme dann aber auch den Ausweis. Ein anderes Beispiel sei die Kurtaxe: Dafür könne man die Leistungen am Kurort nutzen.
Doch genau dieser individuelle Vorteil sei für den Rundfunkbeitragszahler bei der Inanspruchnahme eben nicht der Fall. Die HNA zitiert Michel so: “Hier ist es so, dass es bei Beiträgen, Gebühren und auch Sonderabgaben immer einer besonderen individuellen Begründung bedarf, warum der Steuerpflichtige mit einer zusätzlichen Abgabe belastet wird. Ein gutes Beispiel sind Straßenausbaubeiträge. Ist die Straße repariert, in der ich wohne, habe ich einen größeren Vorteil als die Allgemeinheit.” (wenn etwa das anliegende Haus dadurch an Wert gewinnt).
Nun sei der Zweck des öffentlich-rechtlichen Rundfunks laut Michel, dass dieser die Meinungsvielfalt sichern solle. Dieses Ziel liege aber nicht im individuellen Interesse, sondern im Interesse der Allgemeinheit. So ein Ziel dürfe aber nicht über einen Beitrag oder eine Gebühr finanziert werden, sondern ausschließlich über Steuern.
Steuer als einzige Lösung
Michel sieht demnach die Steuerfinanzierung als einzige verfassungsrechtlich zulässige Finanzierungsform für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Frankreich ist letztes Jahr diesen Weg gegangen. Mehr zur Entwicklung in Frankreich lesen Sie in diesen Beiträgen:
Frankreich schafft Rundfunkgebühr ab – so geht es weiter
Frankreich schafft Rundfunkgebühren ab: Ja, aber…
Streiks gegen Abschaffung der Rundfunkgebühr in Frankreich
Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF wollen mehr Geld – die Begründung