Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche über den Messenger-Dienst Whatsapp. Wie das BKA bereits vor einem Monat in einem Warnhinweis erklärte, sei es schon im vergangenen Jahr zu einem starken Anstieg von Messenger-Betrugsfällen gekommen. Dieser Trend hält auch 2023 weiter an.
Enkel-Trick per Whatsapp
Die aktuelle Whatsapp-Betrugsmasche funktioniert ähnlich wie der sogenannte “Enkel-Trick“, bei dem sich Betrüger als angebliche Enkel der Betroffenen ausgeben und um Geld bitten. Beim Messenger-Betrug sprechen die Betrüger ihre ahnungslosen Opfer konkret mit “Mama“ oder “Papa“ an. Einige geben sich auch als Enkel aus. Alle geben in ihrer Nachricht an, dass sich ihre Handynummer geändert habe, weil ihr altes Smartphone kaputt sei. Die Opfer des Betrugs werden gebeten, die neue Nummer zu speichern und die alte zu löschen.
PC-WELT spricht mit Enkeltrick-Opfer – so schützen Sie sich und so funktioniert das Betrugssystem
Betrüger bitten um Geld
Im weiteren Verlauf des Gesprächs bitten die Kriminellen ihre Opfer schließlich um Geld. Als Begründung geben sie an, dass ihr Online-Banking aufgrund der Rufnummer-Umstellung derzeit noch nicht funktioniere. Fällt das Opfer auf die Masche herein, übermitteln die Kriminellen ihre Überweisungsdaten. Wie BKA-Präsident Holger Münch in einem Interview bestätigte, sind die Täter mit dieser Masche in rund 30 Prozent der Fälle erfolgreich.
Das können Sie tun
Das Bundeskriminalamt rät in solchen Fällen, immer die Angehörigen unter ihrer “alten Rufnummer“ anzurufen, um den Sachverhalt zu bestätigen. Sie können außerdem zur Bestätigung um eine Sprachnachricht bitten. Auf weitere Kontaktversuche der angeblichen “neuen“ Nummer sollten Whatsapp-Nutzer nicht eingehen. Generell sollten Smartphone-Besitzer nicht auf Geldforderungen per Messenger eingehen und niemals unbekannte Nummern als Kontakt in ihrem Handy hinterlegen.
Wer bereits auf die Masche hereingefallen ist, sollte laut BKA auf keinen Fall weitere Geldbeträge überweisen und Kontakt mit seiner Bank aufnehmen, um die bereits getätigten Überweisungen zu stoppen oder rückgängig zu machen. Opfer sollten außerdem Strafanzeige bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache ihres Bundeslandes erstatten.