Mit der Erstellung sogenannter Score-Werte für die Kreditwürdigkeit von deutschen Bundesbürgern verstößt die Auskunftei Schufa gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kam Priit Pikamäe, Generalanwalt Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dieser Woche in seinen Schlussanträgen (Az.: C-634/21). Ein entsprechendes Urteil des EuGH soll in den nächsten Monaten folgen. Die Gutachten des Generalanwalts sind für Richter zwar nicht bindend. Die Urteile folgen diesen Einschätzungen jedoch häufig.
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Schufe-Score soll Kreditwürdigkeit zeigen
Die private Auskunftei Schufa erstellt hierzulande einen sogenannten Score-Wert für die Kreditwürdigkeit von Personen. Hierzu zieht das Unternehmen Daten von Energieversorgern, Banken und Telekommunikationsdiensten zu Rate. Wie gut diese Daten tatsächlich dazu geeignet sind, zu zeigen, wie zuverlässig der Überprüfte seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird derzeit vom EuGH geprüft.
Score-Erstellung verstößt gegen DSGVO
Hintergrund für die Ermittlungen sind mehrere Verfahren aus Deutschland. Wie genau die Schufa den Score-Wert berechnet, ist ein Betriebsgeheimnis. Der Generalanwalt vermutet, dass der Score-Wert bei der Schufa durch die automatisierte Verarbeitung von Daten erstellt wird. Damit würde die Auskunftei jedoch gegen die DSGVO verstoßen. Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung haben können, nicht durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.
Restschuldbefreiung wird zu lange gespeichert
Ein weiterer Kritikpunkt des Generalanwalts ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Geht eine Privatperson in die Verbraucherinsolvenz kann sie sich innerhalb mehrerer Jahre von ihren Schulden befreien. Ist das Verfahren erfolgreich, wird die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt. Diese Informationen machen Insolvenzgerichte sechs Monate lang öffentlich zugänglich. Die Schufa greift diese Informationen jedoch ab und speichert sie ganze drei Jahre in ihrem Register. Laut dem Generalanwalt dürfe die Schufa diese Einträge nicht länger speichern als die Insolvenzgerichte. Die Praxis der Auskunftei sei damit rechtswidrig.
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