Update 31.3.2023: Bundesrat stimmt digitaler Kfz-Zulassung zu
Der Bundesrat hat am 31. März 2023 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die das Verfahren zur Kfz-Zulassung digitalisieren und beschleunigen soll. Seine Zustimmung knüpfte der Bundesrat aber an überwiegend redaktionelle Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung veröffentlichen und wie geplant am 1. September 2023 in Kraft treten lassen.
Der Gang zur Zulassungsstelle würde damit künftig überflüssig, Kfz-Halterinnen und Halter könnten alles Notwendige online beantragen. Die entsprechenden Stempelplaketten für die Nummernschilder bekommen Sie anschließend per Postversand. In der Zwischenzeit – bis zu 10 Tage – reicht der digitale Bescheid als Nachweis aus. Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste können die digitalen Services nutzen. Mehr dazu siehe in der ursprünglichen Meldung weiter unten.
Bundesrat sieht Missbrauchsgefahr
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung allerdings um eine Prüfung, wie missbräuchliches Verhalten in Zusammenhang mit der Online-Zulassung verhindert bzw. abgeschwächt werden könnte. Die Länder weisen auf das Risiko hin, dass Plaketten beim Postversand entwendet und bestimmungswidrig verwendet werden oder vermehrt Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen am Verkehr teilnehmen könnten.
Diese Entschließung hat der Bundesrat der Bundesregierung zugeleitet. Die Regierung entscheidet, wann sie sich mit der Prüfbitte befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Update Ende, Beginn der ursprünglichen Meldung vom 16. Februar 2023:
Das Bundesverkehrsministerium hat mitgeteilt, dass das Bundeskabinett die neue Fahrzeugzulassungsverordnung beschlossen hat. Diese kann damit am 1. September 2023 in Kraft treten, sofern der Bundesrat zustimmt (was zu erwarten ist). Ab diesem Tag können Sie ein Auto digital zulassen und dann sofort damit am Straßenverkehr teilnehmen.
Damit ersparen Sie sich also nicht nur den Gang zur Zulassungsstelle, sondern können – und das ist neu – mit dem digital zugelassen Auto unmittelbar nach der Zulassung sofort fahren. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid.
Bisher können Sie ein Fahrzeug zwar auch schon digital/online zulassen, müssen dann aber warten, bis Sie Ihre Fahrzeugdokumente und die Plaketten erhalten haben. Nach der neuen ab 1.9.2023 geltenden Regelungen dürfen Sie dagegen auch ohne diese Nachweise sofort fahren. Zehn Tage lang ab Zulassung. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie die Nachweise dann auf dem Postweg erhalten haben.
Auf Nachfrage der PC-WELT erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums den Ablauf genauer, insbesondere unter Berücksichtigung des KFZ-Kennzeichens:
Der Prozess, der internetbasiert erfolgreich durchgeführt wurde, stellt am Ende einen vorläufigen Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis zum Herunterladen bereit. Der vorläufige Zulassungsnachweis ist dann im Fahrzeug gut sichtbar zu hinterlegen und berechtigt zur Inbetriebsetzung des Fahrzeugs, wenn an diesem die, entsprechend im Onlineprozess zugeteilte, Kennzeichenkombination angebracht ist.
Während der internetbasierten Fahrzeugzulassung kann eine Kennzeichenkombination der zuständigen Zulassungsbehörde ausgewählt werden.
Oder aber in vielen Zulassungsbehörden besteht die Möglichkeit, sich vorab ein sog. Wunschkennzeichen zu reservieren, dass dann verwendet werden kann. Dieses Kennzeichen ist bei den hierfür berechtigten Kennzeichenherstellern zu beschaffen und anzubringen.
Die Kombination des ungestempelten Kennzeichens in Verbindung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis berechtigt, dass das Fahrzeug für bis zu 10 Kalendertage im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden darf. Während dieser Zeitspanne übersendet die Zulassungsbehörde die erforderlichen Plaketten und die Fahrzeugpapiere.
Für diese Fahrzeuge gibt es die neue digitale Zulassung
Sie können online nicht nur “gewöhnliche” Fahrzeuge zulassen und so fahren, sondern auch E-Kennzeichen (für Elektro-Autos), Oldtimerkennzeichen (also das H-Kennzeichen) und Saisonkennzeichen über das Internet beantragen. Ebenfalls ab 1. September 2023 erstmalig möglich: Juristische Personen können Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Auch Profis profitieren
Für Autohäuser vereinfacht sich die Zulassung ebenfalls, wie das Bundesinnenministerium schreibt:
Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.
Das Bundesinnenministerium gibt mit der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung nur den Rahmen vor, die konkrete Umsetzung erfolgt jetzt durch die Bundesländer. Der Bundesrat muss der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung noch zustimmen.