Der Online-Marktplatz Ebay hat eine Reihe von Änderungen angekündigt, die im Laufe der nächsten Monate in Kraft treten. Betitelt ist die Meldung im Newsroom von Ebay mit “News für gewerbliche Verkäufer*innen bei eBay – Februar 2023” – tatsächlich haben die Neuerungen aber auch Auswirkungen für Käufer.
Ebay erlaubt künftig Teilrückerstattungen bei defekten Retouren
Um Händler vor missbräuchlichem Verhalten von Käufern zu schützen, führt Ebay ab dem 1. Februar 2023 eine neue Regelung ein: Händler mit einer Top-Bewertung oder dem Servicestatus “Überdurchschnittlich” können bei Retouren eine Teilrückerstattung veranlassen, wenn das Produkt beschädigt oder unvollständig zurückgesendet wird. Der Händler kann in diesem Fall bis zu 50 Prozent des Erstattungsbetrags einbehalten. Die Verkäufer sollen so vor missbräuchlichem Verhalten von Käufern geschützt werden. Gleichzeitig können für letztere aber Nachteile entstehen, wenn wiederum die Händler ihre Macht missbrauchen und die Rückerstattung unrechtmäßig oder in zu hohem Ausmaße reduzieren. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Regel in der Praxis funktionieren wird.
Im Laufe des Jahres werden noch weitere Änderungen umgesetzt, die aber fast ausschließlich die Händler betreffen.
Was sich für Händler noch ändert
Ab März werden die Verkaufsprovisionen in mehreren Kategorien abgeändert, darunter “Münzen”, “Sneakers” und “Heimwerker”. Außerdem wird die Verkaufsprovision für Händler mit dem Servicestatus “Unterdurchschnittlich” erhöht. So soll ein Anreiz für Händler geschaffen werden, einen guten Service zu bieten. Die Provisionen wirken sich zwar nicht direkt auf Käufer aus, können sich aber auf die Preise auswirken, zu denen Produkte angeboten werden. Ab April wird Händlern ein Teil der Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben, wenn sie eine freiwillige Teilrückerstattung gewähren.
Verkäufer von Elektro- und Elektronikgeräten sind ab dem 1. Juli 2023 verpflichtet, die Verordnung Extended Producer Responsibility (EPR) zu erfüllen. Demnach sind sie für den gesamten Lebenszyklus von Geräten, die erstmalig in Deutschland verkauft oder nach Deutschland importiert werden, verantwortlich. In der Praxis bedeutet das, dass sich die Händler bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren müssen, um eine WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment) zu bekommen. Diese muss beim Produktverkauf und auf Rechnungen angegeben werden.
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