Über ihr Internet-Portal warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. Laut der Verbraucherzentrale hätten einige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen verdächtige Briefpost von einem angeblichen “Obergerichtsvollzieher Markus Berger“ erhalten.
Angeblicher Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht Berlin
Die Briefe sollen den Empfängern vorgaukeln, es handle sich um “Pfändungsbeschlüsse“ aus der “Abteilung Gerichtliche Mahnbescheide“ von “Obergerichtsvollzieher Markus Berger“. Der angebliche Pfändungsbeschluss sei vom Amtsgericht Berlin erlassen worden und soll durch ein Wappen im Briefkopf sowie eine Berliner Adresse professionell wirken. Bei den Empfängern soll der Eindruck entstehen, sie hätten Schulden aus offenen Lottospiel-Verträgen, die nun per Gerichtsvollzieher eingefordert werden sollen.
Griechisches Konto in angegebener Bankverbindung
Dem Schreiben liegt ein Überweisungsträger bei. Die Länderkennzeichnung “GR“ in der angegebenen Bankverbindung sollte aufmerksame Empfänger stutzig machen. Denn anstatt auf ein deutsches Konto (mit der Länderkennung “DE“) würden sie den geforderten Betrag zu einer Bank nach Griechenland überweisen. Laut der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich bei dem Brief um einen Betrugsversuch. Indizien dafür liefert neben der ausländischen Länderkennung in der angegebenen Bankverbindung auch die Tatsache, dass ein Gerichtsvollzieher aus Berlin grundsätzlich nicht mit Zwangsvollstreckungsbescheiden aus einem anderen Bundesland, in diesem Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, betraut wird.
Der Verbraucherzentrale zufolge sollten Empfänger unter keinen Umständen auf ein solches Schreiben reagieren und den geforderten Betrag überweisen. Stattdessen rät die Verbraucherzentrale zu einer Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann auch online erfolgen.