Wer für die Weihnachtskarte an die Familie oder einen dringenden Behördenbrief keine Briefmarke zur Hand hat, kann sich diese seit Dezember 2020 über die Post-App als mobile Briefmarke kaufen. Sie besteht aus einem achtstelligen Code, der auf den Brief oder die Briefmarke geschrieben wird. Diese mobile Briefmarke ist jedoch nach dem Kauf nur 14 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt sie und der Kunde bekommt keine Rückerstattung des Kaufpreises.
Verkürzte Verjährungsfrist ist rechtswidrig
Dieses Vorgehen ist laut dem Landgericht Köln rechtswidrig und eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens ungültig. Das Landgericht Köln entscheidet damit in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv hatte kritisiert, dass Kunden der Deutschen Post durch das kurze Verfallsdatum der mobilen Briefmarke benachteiligt würden. “Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen“, erklärt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. “Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.“
Post legt Berufung ein
Diese Ansicht teilt auch das Landgericht Köln. Laut Gesetz würden die Ansprüche aus einem Kaufvertrag erst nach drei Jahren verjähren. Das Argument der Deutschen Post, die kurze Frist sei dazu da, um Missbrauch zu vermeiden, konnte das Landgericht nicht nachvollziehen. Die Post argumentierte außerdem, dass die Anzahl der Codes auf den Briefmarken begrenzt sei. Dem entgegnete das Landgericht, dass es genügend Kombinationen gebe und es Aufgabe der Post sei, ein System zu gestalten, dass eine Mehrfach-Verwendung der Codes erkenne und verhinderte. Die Post hat Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt.