Am 1. Dezember 2022 treten gesetzliche Neuregelungen zum besseren Schutz vor sogenanntem Call-ID-Spoofing in Kraft. Das teilt die Bundesnetzagentur mit.
Um diese Bedrohung geht es
Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem sie im Telefondisplay der angerufenen Person eine gefälschte Rufnummer anzeigen lassen. Auf dem Telefondisplay des Angerufenen erscheint dann eine Telefonnummer aus Deutschland, obwohl der Anruf in Wahrheit von einer Art Callcenter aus dem Ausland kommt. Mitunter missbrauchen die Anrufer sogar die Notrufnummern 110 und 112, um ihre betrügerischen Anrufe zu tarnen. Die Technik, die die Telefonbetrüger dafür nutzen, heißt IP-Spoofing. Wir stellen IP Spoofing in diesem Artikel vor und sagen darin auch, wie Sie sich schützen: Call-ID Spoofing: So schützen Sie sich vor betrügerischen Anrufen.
Bei diesen Anrufen geht es darum, dass die Betrüger den Angerufenen zum Beispiel Anrufe von deutschen Polizisten, Behörden oder Banken vorgaukeln, um ihre Opfer dazu zu bringen, dass diese Zugangsdaten für Online-Konten oder Bankkonten verraten. Oder aber die Betrüger wollen erreichen, dass die Angerufenen ihnen Wertsachen und Bargeld übergeben. Hier einige Beispiele dafür:
PC-WELT spricht mit Enkeltrick-Opfer und erklärt, wie Sie Ihre Liebsten schützen
Polizei schnappt 4 Telefonbetrüger auf frischer Tat
Telefon-Betrüger erbeuten sechsstelligen Betrag: Täterbeschreibung
Polizei warnt vor Telefonbetrug mit Guthabenkarten
So soll der Betrug ab dem 1. Dezember verhindert werden
Ab dem 1.12.2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass
- Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden sowie
- bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Die Bundesnetzagentur betont:
Der ganz überwiegende Anteil an Anrufen mit manipulierten Rufnummern hat seinen Ursprung in ausländischen Netzen oder wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt.
Das könnte eine negative Folge sein
Die neue Regelung erschwert Betrügern das Anrufen mit gefälschten Nummern. Doch das könnte folgende Reaktion der Betrüger nach sich ziehen, wie die Bundesnetzagentur warnt:
Als Folge der Anonymisierungspflicht wird es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Hier ist zu beachten, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Anrufende können sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Die Bundesnetzagentur rät allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.
Ab 1. Dezember: Diese Neuerungen kommen und diese Regeln enden