Auf ARD Plus können sich Abonnenten durch ein Archiv von Filmen, Serien und Dokumentationen der ARD wühlen. Kostenpunkt für den Streamingdienst: 4,99 Euro im Monat. Bis vor Kurzem war ARD Plus noch als Kanal bei Anbietern wie Amazon Prime Video und Apple TV verfügbar (ebenfalls kostenpflichtig) und in Magenta TV enthalten, Anfang des Monats kündigte die ARD aber an, den Dienst als unabhängigen Service anzubieten. In der Öffentlichkeit entbrannte daraufhin eine hitzige Diskussion, schließlich wurde die Produktion von vielen Inhalten durch Rundfunkgebühren finanziert – warum also noch ein zweites Mal dafür zahlen? Die Tagesschau (die bekanntlich zur ARD gehört) erklärt in einem ausführlichen Beitrag die Hintergründe.
Abo-Kosten trotz Rundfunkgebühren – das ist der Grund
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt der Medienstaatsvertrag. In diesem ist geregelt, wie lange Inhalte nach ihrer Ausstrahlung in den Online-Mediatheken der Sender zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Dauer richtet sich nach der Art des Inhalts: aktuelle Großereignisse dürfen maximal sieben Tage online bleiben, Inhalte für Kinder bis zu fünf Jahre. Außerdem beeinflussen die Bild-, Ton- und Lizenzrechte, wie lange ein Inhalt in den Mediatheken bleibt. Denn auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender müssen diese Lizenzen erwerben und der Preis richtet sich unter anderem auch danach, wo und wie lange die Inhalte öffentlich sind. ARD Plus, so Michael Loeb, Geschäftsführer der ARD Plus GmbH, sei ein zusätzliches, freiwilliges Angebot und falle nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Dieser decke nur die Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die Onlineangebote der Sender ab. Darüber hinausgehende Angebote dürfen laut dem Medienstaatsvertrag nicht durch Rundfunkgebühren finanziert werden, sondern müssen, um den Wettbewerb zu schützen, kommerziell refinanziert werden. “Für das Angebot kann daher auch nicht nur ein symbolischer Preis verlangt werden, sondern es muss ein Marktpreis gezahlt werden“, so Loeb.
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Medienwissenschaftler hält kostenpflichtiges Angebot für zulässig – unter einer Bedingung
Die Tagesschau zitiert den Medienwissenschaftler Michael Haller, wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Journalismus- und Kommunikationsforschung (EIJK): “Bei ARD Plus geht es um marktkonforme Nutzungsangebote von Produktionen, die nicht (mehr) zum laufenden Programm gehören und die seit 2018 per Lizenz an Streamingdienste vermarktet wurden, nun aber, seit ein paar Wochen, auch von der ARD über die App angeboten werden.“
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Der springende Punkt, so Haller, ist, dass die Einnahmen genutzt werden, um die redaktionellen und technischen Kosten des Dienstes zu finanzieren: “Es geht um die Frage, ob die Zusatzeinnahmen verrechnet werden – und dies scheint der Fall zu sein.” Gleichzeitig spricht sich Haller für eine Änderung des Medienstaatsvertrages aus, um eine Basis dafür zu schaffen, Dienste wie ARD Plus ohne Extra-Kosten bereitstellen zu können: “Man kann sich vorstellen, dass dann die Inhalte, die jetzt über ARD Plus vermarktet werden, Bestandteil der künftigen Mediathek sein werden.“