Alle vier Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. Wer bis dato für seine Wohnung keinen Rundfunkbeitrag bezahlt und jetzt angeschrieben wird, muss aufpassen: Der Beitragsservice meldet Sie automatisch für den Rundfunkbeitrag an.
Das erklärt die Verbraucherzentrale Berlin in einer Mitteilung. Konkret gleicht der Beitragsservice seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Abs. 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice hierzu Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung. Der letzte derartige Datenabgleich erfolgte 2018, alle Details dazu lesen Sie im Beitrag Rundfunkbeitrag: Beitragsservice gleicht Meldedaten ab nach.
Findet der Beitragsservice, wie die Nachfolgeeinrichtung der berühmt-berüchtigten GEZ heißt, für eine Wohnung keinen registrierten Beitragszahler, dann schreibt der Beitragsservice die für die Wohnung gemeldete volljährige Person an. Das erfolgt per Brief. Die Empfängerin oder der Empfänger werden in dem Brief dazu aufgefordert, die benötigten Angaben zur eigenen Wohnung unter www.rundfunkbeitrag.de/meldedaten mitzuteilen. Sie können auch den QR-Code auf dem Schreiben scannen oder den beigefügten Antwortbogen ausgefüllt an den Beitragsservice zurücksenden. Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten:
- Es bezahlt bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag für besagte Wohnung. Dann müssen Sie deren Beitragsnummer angeben. Die Sache hat sich dann erledigt und die Daten der angeschriebenen Person werden gelöscht.
- Sie melden die Wohnung nun auf Ihren Namen für den Rundfunkbeitrag an. Unter Umständen müssen Sie dann Beiträge sogar nachzahlen, wenn Sie die Wohnung schon länger bewohnen. Solche Nachzahlungen sind zurück bis maximal den 1.1.2020 möglich.
- Sie lassen sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien. Das ist aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich.
Automatische Anmeldung droht
Doch was passiert, wenn man nicht auf das Schreiben des Beitragsservice reagiert? Dann verschickt der Beitragsservice zunächst ein Erinnerungsschreiben. Reagiert man darauf ebenfalls nicht, erfolgt die automatische Anmeldung zum Beitragsservice. Sie bekommen dann ein Beitragskonto und werden zur Zahlung aufgefordert.
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