Was viele Autofahrer nicht wissen: Sie müssen grundsätzlich im Verbandskasten Ihres PKWs zwei Masken zum Schutz vor Corona mitführen. Diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2022. Doch falls Sie bisher keine Masken in Ihren Verbandskasten gelegt haben und von der Polizei kontrolliert werden, kommen Sie bisher mit einer gebührenfreien Ermahnung davon, weil die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erst noch entsprechend angepasst werden muss; das ist bis heute (10.1.2023) aber noch nicht erfolgt, wie der MDR berichtet. Sobald das Bundesverkehrsministerium diese Anpassung vorgenommen hat, ist es aber mit der Schonfrist vorbei.
Schonfrist sollte zum 1.2.2023 enden
Diese Kulanzregelung sollte ursprünglich bis Ende Januar 2023 enden. Ab 1. Februar 2023 müssen Sie dann eigentlich 5 Euro Bußgeld bezahlen, wenn die Polizei Sie ohne Masken im Verbandskasten anhält. Lassen Sie Fremde mit Ihrem Auto fahren, ohne dass sich Schutzmasken im Verbandkasten befinden, müssen Sie bei einer Kontrolle sogar 10 Euro Strafe zahlen. Doch so lange das Verkehrsministerium wie oben beschrieben die nötige Änderung der StVZO nicht vornimmt, sollten Sie auch nach dem 1.2.2023 kein Bußgeld bezahlen müssen.
Stand heute (10.1.2023): Sie müssen laut dem MDR weder zwingend Masken im Verbandskasten mitführen, noch den alten Verbandskasten austauschen.
Wichtig: Eine Pflicht zum Tragen der Maske besteht im PKW ohnehin nicht.
So sieht die Maskenpflicht im Detail aus
Sie müssen zwei Masken im Verbandskasten haben. Dabei muss sich nicht um FFP2-Masken handeln, einfache OP-Masken reichen völlig aus.
Das muss in den Verbandskasten
Der ADAC hat hier zusammengestellt, was bis Februar 2022 nach der damals gültigen DIN13164:2014 im Verbandskasten enthalten sein musste. Nach der jetzt gültigen DIN 13164:2022 kommen noch die beiden Masken hinzu, dafür fallen zwei Verbandtücher weg. Der neue Inhalt des Verbandkastens sieht also so aus:
- 1x Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4x Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2x Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1x Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 1x Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6x Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2x Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3x Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1x Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1x Rettungsdecke, 210 x 160cm
- 1x Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4x Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1x Erste-Hilfe-Broschüre
- 2x Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1x 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1x Verbandpäckchen K
- 2 Schutzmasken