Neues Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Rundfunkbeitrags: Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen nicht nur erhebliche Beträge für die Altersversorgung ihrer Mitarbeiter aufwenden. Sondern zusätzlich legen ARD und ZDF auch noch erhebliche Summen für Ruhegelder auf die Seite. Diese Ruhegelder erhalten hochrangige Mitarbeiter wie Intendanten und Direktoren, wenn deren Verträge vor Eintritt in das Rentenalter nicht verlängert werden.
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Die Tagesschau berichtet über diesen Sachverhalt, der vielen Beitragszahlern sauer aufstoßen dürfte. Denn diese Ruhegelder liegen im sechsstelligen Bereich pro Empfänger – bedingt durch die hohen Intendantengehälter. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen dafür Millionen Euro bereitstellen.
Beispiele für Ruhegelder
Derartig hohe Ruhegelder gibt es beispielsweise beim rbb, der seit Monaten Negativschlagzeilen schreibt. Ein rbb-Programmdirektor (Basisvergütung: 215.000 Euro) bekommt ab Vertragsbeginn 45 Prozent der Basisvergütung. Danach steigt das Ruhegeld mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr um einen Prozentpunkt bis zur Höchstgrenze von 60 Prozent der letzten vertraglich vereinbarten Basisvergütung, wie die Tagesschau schreibt. Das bedeutet: Der Programmdirektor hat nach nur einem Tag Arbeit Anspruch auf 8000 Euro Ruhegeld pro Monat, falls er seine Tätigkeit nicht mehr ausübt. Lebenslang und eben auch dann, wenn der rbb den Direktor loswerden will und ihm keinen neuen Vertrag mehr anbietet. Übrigens: Erkrankt der Direktor, so zahlt ihm der rbb sechs Monate lang sein volles Gehalt weiter. Seinen freien Mitarbeitern kürzt der rbb das Einkommen im Krankheitsfall bereits nach wenigen Tagen und die Angestellten bekommen nach sechs Wochen nur noch Krankengeld, wie die Tagesschau betont.
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Doch nicht nur der rbb geht derart großzügig mit den Einnahmen aus den Rundfunkbeiträgen um. Auch der MDR kennt Ruhegelder für seine Intendanten und Direktoren. Der Hessische Rundfunk HR zahlte bisher ebenfalls großzügige Ruhegelder, der amtierende HR-Intendant hat allerdings keine derartige Regelung mehr im Vertrag. Sein Vorgänger dagegen bekam nach dem Ausscheiden noch Versorgungsbezüge in Höhe von 180.655,08 Euro pro Jahr.
Unterschiedliche Vorgehensweise je nach Sendeanstalt
Der NDR, dessen Redaktionsteams die großzügige Ruhegeldregelung aufgedeckt hat, kennt ebenfalls Ruhegelder, wenn auch für einen kleineren Berechtigtenkreis: Nur der Intendant und dessen Stellvertreterin haben demnach Anspruch auf Ruhegelder, die bis zum Eintritt in das Rentenalter gezahlt werden. Die genaue Höhe der Ruhegelder verrät der NDR nicht. Für seine Direktoren zahlt der NDR zwar keine Ruhegelder, doch dafür gibt es eine anderweitige großzügige Versorgungsregelung: Direktoren, deren Direktorenvertrag nicht mehr verlängert wird, werden unbefristet als Festangestellte übernommen.
Radio Bremen ist ein weiterer öffentlich-rechtlicher Sender mit Ruhegeldregelung. Wobei seit 2019 keine Ruhegelder mehr vertraglich zugesichert werden und somit nur noch Bestandsverträge davon profitieren. Ähnlich verhält es sich beim SWR, der Ruhegelder in neuen Verträgen nicht mehr festlegt. In bestehenden Verträgen gibt es diese Zusage aber noch.
Der Bayerische Rundfunk, der mit den Privilegien seiner Technik-Direktorin ebenfalls ein Beispiel für den fragwürdigen Umgang mit den Erlösen aus den Rundfunkbeiträgen gibt, behauptet, dass er seit 15 Jahren keine Ruhegelder mehr kenne. Beim WDR wiederum wolle man sich vor zehn Jahren von Ruhegeldern verabschiedet haben.
Das Saarländische Rundfunk SR und das Deutschlandradio geben an Ruhegelder nicht zu zahlen.
Das ZDF dagegen hält eine Ruhegeldregelung für den Intendanten und für seine fünf Direktoren bereit, falls deren Verträge nicht verlängert werden sollten. Für die Versorgungszusagen seiner sechs Führungskräfte stellt das ZDF über 20 Millionen Euro zurück.
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