Seit dem 15. Mai 2022 verschickt der Beitragsservice keine quartalsmäßigen Erinnerungen mehr, die an die Zahlung des Rundfunkbeitrags erinnern. Stattdessen kommt nur noch ein Schreiben pro Jahr, das an die vier Zahlungstermine erinnert. Die Beitragszahlenden müssen sich dann selbst darum kümmern, dass sie die pro Quartal fälligen 55,08 Euro rechtzeitig überweisen. Alle Details dazu lesen Sie in dem Artikel Rundfunkbeitrag: Ab sofort kann es teurer werden – das sollten Sie beachten. Doch was passiert, wenn man den Zahlungstermin vergisst?
Androhung eines Säumniszuschlags
Der Beitragsservice schrieb in seiner Mitteilung im Frühjahr 2022, dass ein Säumniszuschlag fällig werden würde, wenn man die Zahlungstermine nicht einhält. Aus einer uns vorliegenden “Zahlungserinnerung” geht allerdings hervor, dass bei der ersten Zahlungserinnerung noch kein Säumniszuschlag anfällt.
So sieht die Zahlungserinnerung aus
Die Zahlungserinnerung nennt die Beitragsnummer, den Zeitraum, für den der Beitrag fällig ist (in dem uns vorliegenden Schreiben ist das der 1.7.2022 bis 30.9.2022), den Stichtag, bis zu dem die Zahlung eingehen sollte (15.8.2022) und die Höhe des Beitrags (55,08 Euro). Danach folgt der unmissverständliche Hinweis: “Zahlen Sie umgehend den rückständigen Betrag von 55,08 EUR”.

Darunter folgt der deutliche Hinweis, dass bei Nichtzahlung ein förmlicher Festsetzungsbescheid zusammen mit einem Säumniszuschlag an den Beitragszahler geschickt wird (dieser Säumniszuschlag beträgt mindestens 8 Euro). Dieser Festsetzungsbescheid kann im Zuge einer Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, sagt das Schreiben in aller Deutlichkeit. Darunter folgt der Hinweis, dass man den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren bezahlen könne. Darunter wiederum folgt ein Überweisungsformular.
Damit steht also fest: Zumindest die erste Mahnung kostet noch nichts.
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