Verbraucherschützer aus Rheinland-Pfalz warnen vor Strom- und Gasversorgungsverträgen, die am Telefon abgeschlossen werden und deren Bestätigung zunächst per SMS oder Mail erfolgt. Denn die spätere postalische Vertragsbestätigung nennt plötzlich abweichende Vertragsdetails.
Die Verbraucherschützer berichten, dass sie aktuell viele Beschwerden über ungewollte Anrufe von Energieversorgern erhalten würden. Diese würden am Telefon angeblich günstige Strom- und Gasverträge anbieten. Schließt der Kunde einen dieser Verträge an, würde die erste Bestätigung per SMS oder E-Mail kommen. Doch die endgültige, finale Fassung des Vertrags folgt erst Wochen später auf dem Postweg. In dieser Vertragsversion stehen dann aber abweichende Vertragsbedingungen, natürlich zum Nachteil der Verbraucher. Die Kunden werden also regelrecht zu einem Vertragsabschluss überredet und bei dessen Konditionen dann über den Tisch gezogen.
Das empfehlen die Verbraucherschützer
Die Verbraucherschützer betonen: “Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.” Die spätere postalische Fassung des Vertrags ist also nicht relevant, sondern es zählen nur die Vertragsbedingungen, wie sie in der ersten SMS oder Mail stehen.
Kunden können untergeschobene, unklare oder ungewollte Verträge widerrufen. Die dafür nötigen Musterschreiben stellen die Verbraucherschützer hier kostenlos zur Verfügung.