Seit Dezember 2021 können Internetnutzer ihre Zahlungen an den Internet-Provider kürzen, falls Sie nicht die vertraglich zugesicherte Bandbreite bekommen. Theoretisch. Denn wie die Tagesschau berichtet , setzen nur wenige Kunden tatsächlich eine Preisminderung durch.
Die Bundesnetzagentur stellte zudem fest, dass die Zahl der Messungen mit ihrem Messtool Breitbandmessung Desktop-App in den vergangenen Monaten zurückgegangen sei. Von Mitte Dezember 2021 bis Ende Juni 2022 erfolgten rund 22.000 Messungen mit der Breitbandmessung-App. Doch während Internetnutzer bis Ende Februar 2022 bereits rund 15.000 Messungen durchführten, waren es in den vier folgenden Monaten nur noch rund 7000. Bei diesen durchgeführten Messungen wurde “fast ausschließlich” ein Minderungsanspruch festgestellt, wie die Tagesschau die Bundesnetzagentur zitiert. Das ist kaum überraschend, denn wer mit seiner Internetverbindung zufrieden ist, wird kaum das aufwendige Test-Prozedere auf sich nehmen. Also dürften vermutlich nur solche Internetnutzer die Geschwindigkeit ihrer Internetverbindung mit dem Messtool der Bundesnetzagentur messen, die tatsächlich zu langsam unterwegs sind.
Eine korrekte Messung erfordert Geduld und Zeit
Die vergleichsweise niedrige Zahl an Messungen erklären Verbraucherschützer mit dem aufwendigen Messvorgang und der aufwendigen Benutzung des Messtools. Immerhin müssen 30 Tests an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden, damit die Messwerte rechtlich verbindlich sind. Wenn dann festgestellt wurde, dass die Leitung zu langsam ist, muss der tatsächliche Minderungsanspruch noch ermittelt werden. Verbraucherschützer haben deshalb einen Online-Rechner veröffentlicht, mit dem Sie Ihren Minderungsanspruch ermitteln können sollen: Internet zu langsam – dieses Tool sagt, wie viel Sie weniger zahlen müssen.