Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hat ergeben, dass Facebook in der Lage ist, bis zu 52 Prozent aller Websites nachzuvollziehen, die Internetnutzer besuchen. Das funktioniert über eingebaute Tracker in Like-, Share- und Login-Buttons, die auf Websites eingebunden sind. Besonders beunruhigend: Über die erhobenen Daten können auch Rückschlüsse auf Internetnutzer gezogen werden, die nicht bei Facebook angemeldet sind.
Über die Hälfte des Internet-Verkehrs nachvollziehbar
Für die Studie haben die Ökonomen die Nutzerdaten von 5000 Teilnehmern ausgewertet und berechnet, welche Daten Facebook theoretisch speichern könnte. Das Ergebnis: 52 Prozent der besuchten Websites und 40 Prozent der im Netz verbrachten Zeit können von Facebook nachvollzogen werden. Die Untersuchung gibt aber keinen Aufschluss darüber, welche Daten tatsächlich von Facebook dokumentiert werden.
Dazu erklärt Hannes Ulrich, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts: “Weil die Unternehmen kaum Auskünfte darüber geben, welche Algorithmen sie verwenden, kann niemand mit Sicherheit sagen, welche Daten wirklich gespeichert und genutzt werden. Unsere Untersuchung zeigt aber, dass die technischen Grundlagen dafür, einen großen Teil der Internetaktivität zu beobachten, bei Online-Plattformen vorliegen.”
Da Facebook die erhobenen Daten mit den hinterlegten Nutzerdaten verknüpfen könnte, ist es theoretisch auch möglich, Rückschlüsse auf Website-Besucher zu ziehen, die nicht bei der Plattform angemeldet sind. Denn anhand der Facebook-Nutzer, die eine Website besuchen, kann Facebook Konsumentenprofile erstellen, in denen demografische Eigenschaften enthalten sind. Zum Beispiel die vorherrschende Altersspanne oder das Geschlecht. Diese Profile können dann auch auf andere Website-Besucher angewandt werden, um zum Beispiel personalisierte Werbung anzuzeigen.
Institut kritisiert europäische Gesetzgebung
Die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema reicht den Studienmachern nicht aus. Zwar haben Internetnutzer seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Möglichkeit, der Nutzung von Trackern und Speicherung von Nutzerdaten in Cookies zu widersprechen, davon werde aber noch zu wenig Gebrauch gemacht.
„Die aktuell von der Europäischen Kommission geplanten Neuregelungen im Digital Markets Act und im Digital Services Act könnte Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien stärker sanktionieren. Damit die Regeln aber auch umgesetzt werden können, braucht es eine angemessene personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörden.” , so Ulrich.
So schützen Sie Ihre Daten
Es ist immer schwieriger, die Kontrolle über die eigenen Daten im Netz zu behalten. Der erste Schritt ist es, der Speicherung von Cookies auf Websites zu widersprechen. Ferner kann es helfen, die eigene IP-Adresse zu verschleiern. Dabei helfen VPN-Anbieter, ein aktuelles Angebot bietet Surfshark VPN.