Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla erhoben . Die Klage umfasst zwei Punkte.
Vorwurf 1: Wächtermodus verstößt gegen Datenschutzgrundverordnung
Der vzbv wirft Tesla vor, zu verschweigen, dass Tesla-Besitzer bei Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet seien. Denn mit dem Wächter-Modus, der bei einem geparkten Tesla aktiviert werden kann, werde die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch die im Tesla verbauten Kameras überwacht. Wir stellen diesen Sentry-/Wächtermodus hier vor: Tesla schaltet bald Wachposten-Modus frei .
In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handele es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliege, wie die Verbraucherschützer meinen. Zudem sei die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.
“Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist”, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. “Tesla-Besitzer müssten von Passanten, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.”
Kritik an Kraftfahrtbundesamt
Die Datenschützer fahren fort: “Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin”, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen des vzbv. “Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.”
Der Berliner Polizei ist der Wächtermodus ebenfalls ein Dorn im Auge. Mehr dazu lesen Sie in Berliner Polizei warnt vor Tesla: Wegen Spionage – das steckt dahinter.
Vorwurf 2: Irreführende Werbung
Außerdem wirft der vzbv Tesla irreführende Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos vor. Tesla werde demzufolge im Internet für sein Model 3 mit einem CO2-Ausstoß von “0 g/km”. Außerdem stehe in der vom vzbv beanstandeten Werbung: “Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie.” Und: “Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen, desto besser”.
Kunden gingen nach Meinung der Verbraucherschützer deshalb davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO2-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern würden. Für viele sei das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.
Die Realität sehe laut vzbv aber anders aus: Was Tesla-Autos an CO2 sparen, dürfen die Fahrzeuge anderer Hersteller zusätzlich ausstoßen. Und Tesla verdient daran durch den Verkauf von “Emission Credits” – Emissionsrechte, die anderen Herstellern ermöglichen, die für ihre Fahrzeugflotte geltenden Grenzwerte zu überschreiten. Allein im Jahr 2020 kassierte Tesla damit 1,6 Milliarden Dollar, wie die Verbraucherschützer schreiben.
Über den Verkauf der Emissionsrechte informiere Tesla vor der Bestellung des Fahrzeugs allerdings nur auf Seite 30 des Englisch verfassten Umweltverträglichkeitsberichts, der auf der Internetseite heruntergeladen werden konnte.
Der vzbv hatte Tesla bereits im Dezember 2021 abgemahnt und eine Teil-Unterlassungserklärung in Bezug auf mehrere Klauseln in der Datenschutzerklärung des Unternehmens erhalten. Hinsichtlich der umweltbezogenen Werbeaussagen und der Informationen zur Funktion des Wächter-Modus hat der vzbv nunmehr Klage eingereicht.