Update 28.11.2022: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat mitgeteilt, dass sich Kunden von Primastrom und Voxenergie ab sofort beim Bundesamt für Justiz kostenlos für die Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Energieanbieter anmelden können. Sollten die Klagen Erfolg haben, hätten die teilnehmenden Verbraucher Anspruch auf Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen, wie die Verbraucherschützer erläutern. Zudem käme Schadenersatz in Betracht.
Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen im vzbv sagt:
Wer von primastrom oder voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern. Verbraucherinnen und Verbraucher, die von unberechtigten Preiserhöhungen betroffen sind, können sich an den Klagen beteiligen und so ihre Ansprüche sichern.
Ausführliche Informationen zu den Klagen und Hilfestellungen für die Anmeldung finden Verbraucher:innen auf musterfeststellungsklagen.de.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang September 2022 die Voxenergie GmbH und die Primastrom GmbH angewiesen, “rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen”.
Update Ende, Beginn der ursprünglichen Meldung von September 2022:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant eine Musterfeststellungsklage gegen die Strom- und Gasversorger Primastrom und Voxenergie wegen deren Preiserhöhungen. Die Verbraucherschützer begründen ihr Vorhaben folgendermaßen: “Die Energieanbieter hatten immer wieder die Preise erhöht, obwohl im Vertrag etwas anderes festgelegt war. Der vzbv hält das für unzulässig. Verbraucher sollen nur die Preise zahlen, die vertraglich vereinbart sind und pocht auf die Einhaltung der Verträge.”
Die Verbraucherschützer erheben schon länger Vorwürfe gegen Primastrom und Voxenergie. Seit Monaten würden sich Kunden von Primastrom und Voxenergie bei der Verbraucherzentrale über die beiden Stromlieferanten beschweren. Auch pcwelt.de berichtete darüber, dass Verbraucherschützer vor diesen beiden Stromlieferanten warnen würden. Wir baten damals Primastrom und Voxenergie um eine Stellungnahme. Nach rund einer Woche erreichte uns statt der Stellungnahme der Pressestelle ein rechtsanwaltliches Schreiben: Voxenergie & primastrom – Antwort auf Vorwürfe der Verbraucherschützer. Diese Vorgehensweise von Primastrom und Voxenergie ist völlig unüblich und entspricht nicht der gängigen Praxis von Unternehmen.
So nehmen Sie an der Musterfeststellungsklage teil
“Mit einer Klage soll festgestellt werden, dass die Verbraucher lediglich die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen”, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen. “Zur Vorbereitung der Klage sucht der vzbv jetzt Betroffene, die ihren Fall auf musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie einreichen.“
Die Verbraucherschützer betonen: Musterklagen sind für Verbraucher kostenfrei.
In dieser FAQ informieren die Verbraucherschützer über Primastrom und Voxenergie.
Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen Primastrom und Voxenergie ein
Bereits am 24. Mai 2022 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie ein Aufsichtsverfahren gegen die beiden Unternehmen eingeleitet habe: “Wir prüfen, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden”, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Laut Bundesnetzagentur bestehe gegen Primastrom und Voxenergie der Verdacht unzulässiger Preiserhöhungen. Die Bundesnetzagentur erklärt: ” Es besteht der Verdacht, dass die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage sind Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen.
Die Unternehmen verschickten am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise. Die höheren Preise sollten bereits ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist. ” Zitat Ende
Voxenergie und Primastrom müssen Preiserhöhungen zurücknehmen
Mittlerweile ging die Bundesnetzagentur aber einen Schritt weiter und hat Voxenergie GmbH und die Primastrom GmbH angewiesen , die “rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden zurückzunehmen”. Sollten sich die Unternehmen, die beide zur Primaholding gehören und beide eine Adresse in Berlin angeben, nicht an die Anweisung der Bundesnetzagentur halten, so droht den Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier: Diese Stromlieferanten müssen Preiserhöhung zurücknehmen.