Ab dem 1. Juli 2022 müssen Unternehmen, die über ihre Webseite die Möglichkeit zum Abschluss eines Vertrags mit Laufzeit bieten, ebenfalls auf ihrer Webseite einen Button zum Kündigen des Vertrags anbieten. Auf diese wichtige Neuerung weist die Verbraucherzentrale Bundesverband hin. Damit entfällt der oft mühsame Umweg über andere Kommunikationswege wie Brief, Fax oder E-Mail.
Für diese Verträge gilt der Kündigungsbutton
Kunden können also ab dem 1.7.2022 alle Verträge ganz bequem auf der Webseite per Klick auf den dort angebrachten Kündigungsbutton wieder beenden. Das gilt beispielsweise für Zeitschriften-Abonnements, Fitnessstudio-Mitgliedschaften, aber auch für Internet- und Mobilfunkverträge.
Ab 1.3.: Kürzere Kündigungsfristen für neue Verträge
Die Pflicht für die Bereitstellung des Kündigungsbuttons gilt aber nur für sogenannte Laufzeitverträge beziehungsweise für “entgeltliche Dauerschuldverhältnisse”. Also für Verträge, die eine gewisse Zeit laufen.
Entscheidend ist dabei, dass die Unternehmen diese Verträge zum Abschluss über ihre Webseite anbieten. Ob der Kunde seinen Vertrag auch tatsächlich über die Webseite abschließt, ist dagegen nicht maßgeblich. Sie können also einen Vertrag durchaus auch auf einem anderen Weg – wie schriftlich oder im Ladengeschäft – abschließen und trotzdem später online via Kündigungsbutton kündigen – sofern das Unternehmen exakt diesen Vertrag zum Abschluss auch über seine Webseite anbietet.
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Ganz wichtig: Das Recht auf den Kündigungsbutton gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausgenommen sind aber Verträge, “die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen”, wie die Verbraucherschützer erklären.
So sieht der Kündigungsbutton aus
Für das Aussehen des Kündigungsbuttons gibt es gesetzliche Vorgaben. Der Button muss eine Formulierung wie “Verträge hier kündigen“ oder ähnlich tragen. Er “muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Sie konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den Sie kündigen möchten. Hier muss dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis ‘jetzt kündigen’ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen. Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein”, wie die Verbraucherschützer ausführen.
Auch mit Kündigungsbutton gelten natürlich die gewohnten Kündigungsfristen. Wird “kein Kündigungszeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt”, so die Verbraucherzentrale.
Bestätigung über Kündigung muss sofort kommen
Wichtig: Das Unternehmen muss den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. In der Regel erfolgt dies laut den Verbraucherschützern über eine automatische Eingangsbestätigung.
Sie können die Kündigung aber natürlich auch weiterhin auf anderem Weg, beispielsweise per Brief oder Mail, aussprechen.