Der US-Chiphersteller Intel fordert rund 593 Millionen Euro an Zinsen von der Europäischen Kommission. Die Forderung kommt fünf Monate nachdem das Gericht der EU (EuG) eine zwölf Jahre alte, von der EU-Kommission gegen Intel verhängte Kartellstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt hat, wie Reuters berichtet.
Auch wir berichteten damals über den Fall und dass Intel damals Berufung einlegte. Den gesamten Artikel vom Mai 2009 lesen Sie hier:
- EU verdonnert Intel zu Rekord-Bußgeld – Intel legt Berufung ein
Intel hatte damals die Geldstrafe vorläufig an die EU gezahlt. Die Kommission hatte Intel nach der Niederlage vor Gericht im Januar das Geld wieder zurückerstattet. Intel forderte auch Verzugszinsen, diese wollte die EU-Kommission allerdings nicht zahlen. Dagegen wehrt sich nun der Chip-Konzern vor einem Gericht in Luxemburg.
Grundsatzurteil ebnet Weg für Intel-Klage
Europas oberstes Gericht ebnete den Weg für derartige Schadensersatzforderungen im vergangenen Jahr mit einem Grundsatzurteil, das die EU-Exekutive zur Zahlung von Verzugszinsen auf zurückgezahlte Geldbußen in annullierten Kartellverfahren verpflichtete. Die Richter erklärten, dass bei verspäteter Zahlung von Zinsen wiederum weitere Zinsen fällig werden. Intel gibt an, dass die Forderung auf dem 1,25-Prozent-Refinanzierungszins der Europäischen Zentralbank vom Mai 2009 entspricht. Dieser wurde auf 3,5 Prozent von August 2009 bis Februar dieses Jahres erhöht, als die EU dem Unternehmen die Geldbuße zurückzahlte, abzüglich 38 Millionen Euro an Zinsen, die die Kommission schon an Intel zahlte.
Auch interessant: Windows 11: Sicherheits-Update legt WLAN lahm