Update 6.5.: Vodafone wehrt sich gegen Kritik der Verbraucherschützer
PC-WELT fragte bei Vodafone nach einer Stellungnahme zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer (siehe unten) an. Diese Stellungnahme kam prompt:
” Wir haben heute von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die sogenannte Routerfreiheit bei unseren Glasfasertarifen erhalten. Wir prüfen diese und werden dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen. Inhaltlich geht es um die Frage des Netzabschlusspunktes. Wir teilen nicht die Meinung der VZ RLP, dass der Netzabschlusspunkt hier die „Dose in der Wand“ ist. Vodafone ist der Auffassung, dass der Netzabschlusspunkt vielmehr am passiven LAN-Port des Glasfaser-Modems (kurz ONT) liegt – und dieser damit Teil der Netzinfrastruktur ist. Darüber hinaus kann die Verwendung von kundeneigenen ONTs zu Störungen und Sicherheitsproblemen im Netz führen. Davor müssen wir unsere Kunden schützen.
Wir sehen auch nicht, dass Kunden ein echtes Interesse an der Verwendung eines eigenen ONT haben, da sich dessen Funktion ausschließlich auf die Kommunikation mit dem Netz beschränkt.
Die aus Kundensicht entscheidenden und innovativen Funktionen sind im nachfolgend angeschlossenen Router implementiert. Und hier haben unsere Kunden die Möglichkeit, auch eigene Router zu verwenden. Aus unserer Sicht ist die Auffassung der VZ RLP daher nicht zutreffend. ”
Deutsche Glasfaser weist Vorwürfe ebenfalls zurück
PC-WELT fragte bei Deutsche Glasfaser nach einer Stellungnahme. Deutsche Glasfaser hat uns folgendermaßen geantwortet: ” Grundsätzlich stellen wir klar: Deutsche Glasfaser ermöglicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Endgerätewahlfreiheit. Jeder kann sein Endgerät der Wahl an die Glasfaser von Deutsche Glasfaser anbringen. Über 30% der Kunden von Deutsche Glasfaser nutzen ihren kundeneigenen Router. Wünscht der Kunde einen passiven Netzabschluss wird der ONT durch Deutsche Glasfaser entfernt. Dieser Prozess wurde in den vergangenen Monaten optimiert, so dass dieser Kundenwunsch noch schneller erfüllt werden kann. Der passive Netzabschluss kann im Direktvertrieb vor Ort und via Servicenummer von Deutsche Glasfaser gebucht werden. Aktuell werden Aktualisierungen auf der Website von Deutsche Glasfaser umgesetzt, um die Kommunikation Richtung Kunden dazu zu optimieren. Zum Thema Endgerätewahlfreiheit ist Deutsche Glasfaser selbstverständlich offen für einen konstruktiven Austausch auch mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. ” Update Ende, Beginn der ursprünglichen Meldung:
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat Vodafone und Deutsche Glasfaser abgemahnt . Beide Unternehmen würden gegen die gesetzlich vorgegebene Endgerätewahlfreiheit verstoßen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer.
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Denn seit August 2016 dürfen Kunden bei ihrem Internetzugang das Endgerät, also das Modem oder den Router mit integriertem Modem, frei wählen. Mehr dazu lesen Sie in den Meldungen Gesetz gegen Routerzwang in Vorbereitun g und Ende des Routerzwangs: Das kommt auf Sie zu .
Bei DSL-Anschlüssen und wohl auch bei Kabelanschlüssen sollte das in der Regel wohl kein Problem sein – auch wenn die Internetprovider den Kunden fast immer ihre eigenen vorkonfigurierten und oft im Funktionsumfang eingeschränkten Router aufzudrängen versuchen. Doch bei Glasfaseranschlüssen scheint die Vorgehensweise der Internetprovider noch drastischer zu sein. Denn die Verbraucherschützer betonen, dass sich nur wenige Glasfaseranbieter an diese freie Endgerätewahl halten würden und stattdessen beim Vertragsabschluss standardmäßig die Nutzung eines kundeneigenen Glasfasermodems/Glasfaserrouter anbieten.
Laut Gesetz endet den Verbraucherschützern zufolge die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten „passiven Netzabschlusspunkt‘“. Beim VDSL-Anschluss ist das die Telefonbuchse (TAE-Buchse), beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss eben die Glasfaseranschlussdose. In der Praxis, so die Verbraucherschützer, installieren die meisten Glasfaseranbieter in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem (ONT). „Moderne Glasfaserrouter haben dieses Glasfasermodem bereits integriert“, erklärt Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gundall fährt fort: „Allerdings machen es Anbieter Verbrauchern oft sehr schwer oder sogar unmöglich, solche Geräte zu nutzen.“ Zum einen installieren sie standardmäßig ein fest verbautes Glasfasermodem. Zum anderen suggerieren sie den Kunden bei der Bestellung, dass dieser das Glasfasermodem des Anbieters nutzen müsse.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstoßen Vodafone und die Deutsche Glasfaser gegen die Endgerätefreiheit. Deshalb haben die Verbraucherschützer die beiden Unternehmen jetzt abgemahnt.
Zunächst hätten die Verbraucherschützer ihren Angaben zufolge das Gespräch mit den Anbietern und Anbieterverbänden gesucht. Da sich diese aber „uneinsichtig“ (O-Ton der Verbraucherschützer) zeigten, hat die Verbraucherzentrale nun zwei große Glasfaseranbieter abgemahnt.
Die Verbraucherschützer fordern, dass die Anbieter ihre Kunden schon beim Vertragsabschluss darüber informieren, dass sie neben einem eigenen Router auch ein eigenes Glasfasermodem oder ein Kombigerät, also einen Router mit integriertem Glasfasermodem, verwenden können. Der Vorteil von Kombigeräten läge darin, dass dadurch nur ein Gerät notwendig sei und deshalb weniger Strom verbraucht werden würde.
Von Mietgeräten der Anbieter rät die Verbraucherzentrale eher ab. Die Mietkosten würden nach zwei bis drei Jahren den Kaufpreis des Routers übersteigen. Sollte der vom Kunden gekaufte Router einen Defekt haben, so gilt zunächst ja die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Und manche Hersteller wie AVM bieten sogar fünf Jahre Herstellergarantie ab Kaufdatum .