Wer sich vor 20 Jahren unterwegs über einen leeren Handy-Akku geärgert hat, konnte diesen einfach mit wenigen Handgriffen austauschen. Genauso konnte auch bei gealterten Akkus verfahren werden: Rückseite ab, neuen Akku einlegen. Die EU wünscht sich genau diese Zeit zurück. Die nun verabschiedete EU-Batterieverordnung soll damit einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien ermöglichen. Bei Elektroautos soll ein CO2-Fußabdruck von Batterien Fahrern den Kauf erleichtern. Bei leichten Verkehrsmittel wie E-Bikes werden austauschbare Batterien generell gefordert.
Mehr Reycling gefordert
Auch Smartphone-Hersteller sollen sich künftig nach dem neuen Gesetz richten müssen. Die in den Geräten verbauten Akkus müssen sich austauschen lassen. Entsprechend sollen ab dem Jahr 2024 die fest verklebten Akkus in Smartphones Geschichte sein. Als weiterer Schritt sollen Menschenrechte in der Wertschöpfungskette von Akkus stärker im Fokus stehen. Bei der Herstellung neuer Batterien muss außerdem eine bestimmte Menge an Kobalt, Blei, Lithium und Nickel recycelt werden.
Clevere Konzepte gesucht
Für Apple, Samsung und Co. bedeutet die neue EU-Richtlinie einen stärkeren Fokus auf wechselbare Batterien. Inwieweit dies die bei vielen Smartphones gegebene Wasserfestigkeit einschränkt, bleibt offen. So einfach wie bei früheren Handys dürfte der Wechsel des Akkus wohl dann doch nicht vonstattengehen. Gut möglich, dass sich die Hersteller mit cleveren Konzepten auf das neue EU-Gesetz einstellen und so ihren Geräten eine längere Haltbarkeit spendieren. Denn meist ist es der Akku, der noch deutlich vor den anderen verbauten Komponenten veraltet und aufgebraucht ist.
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