Ab Sommer müssen Besitzer alter Smartphones, elektrischer Zahnbürsten und ähnlichen Elektrogeräten nicht mehr extra zum Wertstoffhof fahren, um ihre Hardware zu entsorgen. Durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen nun auch Supermärkte und Discounter Elektroschrott annehmen.
Annahmestellen ab 1. Juli 2022
Obwohl das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber Supermärkten und Discountern eine Übergangsfrist eingeräumt. Rewe, Lidl, Edeka und Co. haben Zeit bis zum 1. Juli 2022, eine entsprechende Annahmestelle einzurichten.
Märkte nehmen nicht alle Geräte zurück
Kunden müssen bei der Abgabe ihres Elektroschrotts jedoch einige Regeln beachten. So müssen Discounter und Supermärkte nur kleine Elektrogeräte kostenlos annehmen. Als Kleingerät gilt Hardware mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern. Dabei ist es unerheblich, ob die Geräte auch in dem jeweiligen Geschäft gekauft wurden. Größere Elektrogeräte wie Fernseher können die Filialen ebenfalls zurücknehmen. Jedoch nur, wenn sie selbst regelmäßig ähnliche Geräte im Sortiment haben und wenn Kunden bei der Rückgabe ein neues Gerät beim Discounter oder Supermarkt kaufen.
Ladenfläche entscheidet über Rücknahmepflicht
Nicht jede Supermarkt- oder Discounter-Filiale ist durch das neue Gesetz zur Annahme von Elektroschrott verpflichtet. Eine entsprechende Annahmestelle müssen nur Filialen einrichten, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Kunden sollten sich also vorab bei ihrem Discounter oder Supermarkt informieren, bevor sie ihren Elektroschrott abgeben.
Das gilt für Online-Händler
Kleinere Online-Händler müssen die Rücknahme ab 1. Juli 2022 ebenfalls als Mitnahme-Dienst anbieten. Das bedeutet: Beim Kauf eines neuen Elektrogeräts müssen sie eine kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten und die Kunden aktiv auf dieses Angebot hinweisen. “Altgeräte können entweder per Paket eingeschickt werden, können bei Anlieferung dem Lieferdienst mitgegeben werden oder der Online-Händler kann lokale Rücknahmestellen mit der Annahme beauftragen”, so die Verbraucherzentrale NRW. Große Online-Händler sind zur Rücknahme bereits verpflichtet.