Der Rundfunkbeitrag muss bis zum Jahr 2024 nicht weiter steigen. Zu diesem Ergebnis kommt die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Demnach kann der Rundfunkbeitrag bis 2024 unverändert bei 18,36 Euro monatlich bleiben ( die Gewerkschaft Ver.di hatte vor einiger Zeit sogar eine noch stärkere Erhöhung gefordert ).
Die Begründung der KEF liest sich folgendermaßen: „Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 Euro für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind.“
Dieser Mehrbedarf ergibt sich
Am 18. Februar 2022 übergab die KEF ihren 23. Bericht an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gegenüber dem vorausgegangenen 22. Bericht würde sich ein Mehrbedarf von insgesamt 139,2 Millionen Euro ergeben. Außerdem würde sich aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Millionen Euro ein weiterer Ausfall ergeben. Denn die letzte Erhöhung auf 18,36 Euro hatte sich um einige Monate verschoben, deshalb fehlen etliche Millionen in den Kassen der Öffentlich-Rechtlichen. Mehr zu der Verschiebung lesen Sie in Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro – BVerfG hat entschieden . Ab August 2021 kassiert der Beitragsservice dann die neuen Beiträge.
Corona-Folgen
Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien derzeit noch schwer abschätzbar. Die TV- und Radio-Anstalten haben in ihren Anmeldungen den zusätzlichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597 Millionen Euro beziffert. Die Kommission erkennt diesen zusätzlichen Bedarf zwar weitestgehend an, der Mehraufwand würde aber durch verminderten Bedarf an anderer Stelle und durch zusätzliche Erträge insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen, wie die KEF betont. Auch unter Berücksichtigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zeige die aktuelle Feststellung insgesamt nur sehr geringe Abweichungen von der Feststellung des 22. Berichts, wie die KEF abschließend feststellt.
Die Kosten durch die Corona-Pandemie stellt die KEF im Detail so dar: “Im Programmaufwand entstand nach Darstellung der Anstalten zum Beispiel deutlicher Mehraufwand für zusätzliche Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen, Pandemieregeln führten zu Verschiebungen, Unterbrechungen und Abbrüchen und Produktionen im Ausland konnten wegen länderspezifischer Pandemievorgaben nicht umgesetzt werden. Im Sachaufwand gab es u.a. Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen und IT-Sicherheit, gegenläufig allerdings auch Veränderungen aufgrund des vorübergehend verminderten Mehrwertsteuersatzes, Minderungen bei Reisekosten sowie der Kraftfahrzeugkosten. Ähnliches gilt für Investitionen, z.B. durch Verschiebungen von Baumaßnahmen. Die verstärkte Nutzung von Heim-Arbeitsplätzen erforderte ungeplante Beschaffungen von Arbeitsplatzausstattung und IT-Infrastruktur sowie Mehrkosten für die Gewährleistung von IT-Sicherheit als Folge der Dezentralisierung von Arbeitsplätzen.”
Sender wollten noch mehr Geld
Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die Kommission den Finanzbedarf für 2021 bis 2024 um etwas über 1,5 Milliarden Euro. Davon entfallen 924,8 Millionen Euro auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Millionen Euro auf Ertragszuschätzungen und 30 Millionen Euro auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.
So viel dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgeben
Im Ergebnis erkennt die Kommission für 2021 bis 2024 einen finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt 38,76 Milliarden Euro an. Davon entfallen auf die ARD 27,65 Milliarden Euro, auf das ZDF etwas über 10 Milliarden Euro und auf das Deutschlandradio knapp über 1 Milliarde Euro. Gegenüber 2017 bis 2020 angemeldeten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwand von insgesamt rund 36,31 Milliarden Euro ist dies eine Steigerung von rund 2,44 Milliarden Euro oder 6,7 Prozent bzw. 1,6 Prozent pro Jahr.
Ganz erheblich schlägt die Alterversorgung bei den Ausgaben zu Buche: Von 2021 bis 2024 müssen die Sender über 3 Milliarden Euro dafür bezahlen. Die öffentlich-rechtlichen Sender geben aber auch viel Geld für Bauvorhaben aus.