Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht automatisch von seinem Konto einziehen lässt, sondern alle drei Monate separat überweist, muss ab sofort aufpassen. Denn der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ verschickt künftig keine Erinnerungsschreiben beziehungsweise Zahlungsaufforderungen mehr! Sie müssen sich die Zahlungstermine also selbst merken und rechtzeitig überweisen. Andernfalls müssen Sie zusätzlich zum Rundfunkbeitrag auch noch einen Säumniszuschlag bezahlen, wie das Hamburger Abendblatt schreibt.
Rundfunkbeitrag: So viel wird nicht bezahlt
In den Erinnerungsschreiben, die der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” zum letzten Mal verschickt, weist der Beitragsservice ausdrücklich auf diese Änderung hin. Sie finden in Ihrem Schreiben diesen Hinweis unter dem mit „WICHTIGE ÄNDERUNG“ überschriebenem Abschnitt. Zur Begründung dafür, dass der Beitragsservice künftig keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt, heißt es, dass der Beitragsservice „Ressourcen einsparen und Verwaltungsaufwand reduzieren“ möchte. Diese letzten Zahlungsaufforderungen werden laut Hamburger Abendblatt ab jetzt nach und nach im Laufe des Jahres 2022 an alle Rundfunkbeitragspflichtigen verschickt, die per Überweisung bezahlen.
Das müssen Sie sich notieren
Im Abschnitt darunter stehen der zu überweisende Betrag (55,08 Euro für drei Monate) und die nächsten Zahltermine. Und hier wird es nun wichtig für Sie. Denn Sie sollten sich diese vier Termine notieren. Diese gelten nämlich von nun an für alle kommenden Jahre. Laut dem uns vorliegenden Schreiben sind es diese Stichtage:
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
- 15. Februar.
Darunter wiederum folgt die Angabe der Bankverbindung des Beitragsservice. An diese müssen Sie den Betrag überweisen.
Der Betrag von 55,08 Euro muss bis spätestens vier Wochen nach dem jeweils fälligen Zahlungstermin überwiesen werden. Andernfalls droht ein Säumniszuschlag, der laut Hamburger Abendblatt mindestens acht Euro beträgt! Darüber bekommen Sie dann natürlich ein Erinnerungsschreiben…
Alternative: Lastschrift
Wenig überraschend: Der Beitragsservice empfiehlt, dass betroffene Zahler auf das Lastschriftverfahren umsteigen. Sie können auf der Webseite des Beitragsservice unter „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ auf das Lastschriftverfahren umstellen. Alternativ können Sie auch den QR-Code in dem letzten Zahlungsaufforderungsschreiben scannen, um auf besagte Webseite zu gelangen.