Renate Künast (Die Grünen) hat in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen wichtigen Sieg errungen. Seit 2019 versucht die Politikerin das soziale Netzwerk Facebook dazu zu bewegen, die persönlichen Daten von Hetzern herauszugeben.
Beschimpfungen im Rahmen eines Shitstorms
Vor drei Jahren hatte die Debatte um die Haltung ihrer Partei zum Thema Pädophilie in den sozialen Medien für einen Shitstorm gesorgt. In den Beschimpfungen warfen ihr Facebook-Nutzer vor, sie habe im Jahr 1986 bei einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus Pädophilie relativiert, wenn keine Gewalt involviert sei. Künast wies diese Vorwürfe zurück. Künast musste auf Facebook dennoch Beschimpfungen wie „Pädophilen-Trulla“ oder „geisteskrank“ und schlimmere Äußerungen einstecken.
Berliner Gerichte urteilten gegen Künast
Seit dem Shitstorm verlangt Künast von Facebook, die Nutzerdaten der Kommentierenden an sie herauszugeben, damit sie gerichtlich gegen die Hetzer vorgehen kann. Beim Berliner Landgericht hatte Künast in den Jahren 2019 und 2020 keinen Erfolg. Die Richter befanden, dass die Beschimpfungen „haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ seien. Die Berliner Zivilgerichte befanden zumindest einen Teil der Beiträge als strafbare Beleidigungen.
Bundesverfassungsgericht gibt Künast recht
Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun zugunsten von Künast , womit die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben sind. Künasts Chancen, die Nutzerdaten von Facebook für eine Anzeige zu bekommen, sind damit gestiegen.