Im Jahr 2021 haben die Bundesnetzagentur insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe erreicht. Ein neuer Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Beschwerden um 26 Prozent angestiegen, wie die Bundesnetzagentur am Freitag mitteilt.
Besonders häufig wurden Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten registriert. Gefolgt von Anrufen zu Versicherungs- und Finanzprodukten. Viele Verbraucher hätten sich zudem über besonders aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele beschwert.
“Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und fügt hinzu: “Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber.”
Auf die Entwicklung, so Homan, habe der Gesetzgeber mit einer Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens reagiert. Eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen sei inakzeptabel und werde von der Bundesnetzagentur mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Seit dem 1. Dezember 2021 kann in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro statt bisher 10.000 Euro verhängt werden.
1.435.000 Euro Bußgelder in 2021 – Verbraucher sollen Übeltäter melden
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2021 wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro, 2020: 1.351.500 Euro).
Die Verbraucher werden dazu aufgefordert, derartige Anrufe zu melden, damit diese verfolgt werden können. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür die folgende Website an: www.bnetza.de/telefonwerbung-beschwerde .