Die Bundesnetzagentur hat endlich die neue Version der „Breitbandmessung Desktop-App“ hier zum Download veröffentlicht. Die kostenlose Desktop-App gibt es für Windows (die App unterstützt Windows 7 bis Windows 11; bis heute gegen zirka 12 Uhr wurde Windows 11 nicht als unterstütztes Betriebssystem genannt, die Bundesnetzagentur hat diese Information nun aber nachgetragen), macOS (ab Version 10.12) und Linux (Ubuntu ab 16.04 und Debian ab Version 8).
Warum diese App?
Nur mit dieser Desktop-App sowie unter Beachtung der dazu gehörigen Allgemeinverfügung und der Handreichung – alle Informationen zu diesen beiden Dokumenten sowie die entsprechenden Downloadlinks finden Sie hier – können Sie eine Messung Ihrer Festnetz-Breitbandverbindung so durchführen, dass Sie darauf basierend rechtmäßig Ihre Zahlungen an den Internetprovider kürzen dürfen, falls Ihr Internetzugang zu langsam ist (für Mobilfunk-Zugänge gibt es derzeit kein vergleichbares Testverfahren, das einen Minderungsanspruch begründen könnte). Gegebenenfalls dürfen Sie den Zugangsvertrag sogar kündigen. Die dafür erforderliche Rechtsbasis trat bereits am 1.1.2021 in Kraft.
So läuft die Messung ab (Kurzfassung)
Wie gesagt, finden Sie alle Details zur Messung in den beiden Dokumenten. Doch zusammengefasst sollte für das Messverfahren das hier beachtet werden: Laut der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur liegt „eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload jeweils vor, wenn
- nicht an zwei Messtagen von insgesamt drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
- die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen jeweils unterschritten wird
Für die Durchführung der Messung muss beachtet werden:
- insgesamt 30 Messungen müssen an drei unterschiedlichen Kalendertagen erfolgen
- dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der jeweils 10 Messungen über den Messtag gefordert
Bevor Sie aber wegen der vielen Detailvorgaben abwinken und frustriert auf die Messung verzichten, kommt hier die Rettung, wie die Bundesnetzagentur erklärt: „Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der Desktop-App hinterlegt, sodass Sie lediglich die Messungen nach den Anweisungen durchführen müssen. Am Ende einer Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll mit der Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Dieses Protokoll mit allen Messdetails können Sie bei Ihrem Anbieter zum Nachweis einer Minderleistung vorlegen.“

Die Desktop-App wurde von der zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt.
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