Die Polizei warnt vor betrügerischen Mails, die angeblich vom Bundeskriminalamt BKA kommen. In der mit BKA-Logo versehenen Mail wendet sich angeblich der BKA-Präsident Holger Münch an die angeschriebene Person. Er behauptet, dass der Empfänger Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Webseiten und Cyberpornografie sei. Der Angeschriebene wird aufgefordert, sich bei ceo.holger.munch@europe.com zu melden.
Zudem wird noch ein Artikel (390-1) der Strafprozessordnung erwähnt, den es so in Deutschland in der Strafprozessordnung nicht gibt. Dies und weitere Inhalte lassen einen französischsprachigen Hintergrund bei den Machern der gefälschten Mail vermuten.
Der Betreff der angeblichen BKA-Mail lautet: „Anforderung eines Nachweises – NB / Obligatorisch“ (Andere Betreffvarianten sind laut der Polizei ebenfalls denkbar). Den vollständigen Text der Mail können Sie hier nachlesen.
So reagieren Sie richtig
Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann. Löschen Sie die Mail sofort.
Wie richtet die Mail Schaden an?
Anscheinend sind an diese Mail in der Regel keine Malware-verseuchten Dateien angehängt. Da stellt sich dann die Frage, wie und welchen Schaden die Mail anrichten kann. Die Polizei vermutet, dass wenn man auf diese Mail antwortet, man dann weitere persönliche Mails und Aufforderungen bekommt. Möglicherweise ist dann an diese Folge-Mails Schadsoftware angehängt. Vielleicht wird man dann auch dazu aufgefordert persönliche Daten anzugeben oder den Scan eines Personalausweises zu schicken. Mit solchen persönlichen Daten oder eingescannten Personalausweisen sind dann vielfältige Betrügereien denkbar.
Bundeskriminalamt warnt: Falsche Ausweiskontrolle am Telefon