Die Tagesschau berichtet , dass die Schufa und diverse andere Wirtschaftsauskunfteien seit Jahren ohne Genehmigung die Handyvertragsdaten von wahrscheinlich Millionen Menschen speichern. Das habe eine gemeinsame Recherche der Süddeutschen Zeitung (SZ) und des Norddeutschen Rundfunk (NDR) ergeben. Damit seien die Mobilfunkdaten der Bürger nicht nur bei den Mobilfunkanbietern gespeichert, sondern unter Umständen auch bei Schufa & Co. Über die gesammelten Daten erfahren die Wirtschaftsauskunfteien unter anderem, wie lange bereits ein Handyvertrag bei einem Provider besteht oder wie oft ein Provider gewechselt wurde.
Die Handyvertragsdaten, so heißt es in dem Bericht, werden aufgrund einer “strittigen Rechtsgrundlage” gesammelt. Letztendlich gelte aber seit dem Jahr 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weshalb Datenschützer der Ansicht sind, dass ohne Zustimmung der Betroffenen die Auskunfteien die Handyvertragsdaten nicht speichern und verarbeiten dürfen. “Nur säumige Zahler und Betrüger dürfen demnach gespeichert werden, nicht aber Millionen unbescholtene Kundinnen und Kunden”, so die Tagesschau in ihrem Bericht. Hinzu käme, dass die gesammelten Daten auch noch für die Berechnung der Kreditwürdigkeit der Personen verwendet werden.
Verbraucherschützer kritisieren Praxis
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) kritisiert das Sammeln der Handyvertragsdaten. Auch weil es “höchst intransparent” sei, wie die Daten verarbeitet werden. VZBV-Chef Klaus Müller fordert die Löschung der Daten und erklärt: “Wir haben die große Sorge, dass Menschen hier gläsern gemacht werden und womöglich in der Zukunft keine Verträge bekommen, weil sie gerne mal den Anbieter wechseln und so vielleicht anstrengend sind aus Sicht der Unternehmen. Das ist ein falscher Weg.” Wenn nötig, so Müller, seien strengere Regeln durch den Gesetzgeber notwendig.
Branchenverband verteidigt das Sammeln von Handyvertragsdaten
Die Wirtschaftsauskunfteien sind dagegen der Ansicht, dass diese Daten auch Vorteile bei der Beurteilung der Bonitität von Verbrauchern mitbringen, gerade bei finanzschwächeren Verbrauchern, über die sonst nicht viele Daten vorliegen. Es gäbe ein “berechtigtes Interesse” diese Daten auch ohne Zustimmung der Betroffenen zu sammeln, was auch schon seit Jahrzehnten geschehe und bisher, wenn überhaupt, nur vereinzelt kritisiert wurde.
So erklärt der Branchenverband “Die Wirtschaftsauskunfteien”: “Gerade Verbraucher und Verbraucherinnen, die bisher keine positive Kredithistorie haben, wie zum Beispiel junge Konsumenten, Migranten und häufig auch Seniorinnen, sind auf die Verarbeitung solcher Informationen angewiesen.”
Datenschützer lassen diese Argumentation aber nicht gelten und verweisen auf die seit dem Jahr 2018 geltende DSGVO, die die Rechte der Verbraucher gestärkt habe. “Unwahrscheinlich ist es jedenfalls nicht, dass am Ende Gerichte werden klären müssen, ob die Vertragsdaten von Millionen Handykunden weiterhin von Schufa & Co. gespeichert werden dürfen oder nicht”, so die Tagesschau in ihrem Bericht.