Die Berliner Polizei setzt weiterhin auf die “stille SMS”, um Verdächtige zu lokalisieren. In diesem Jahr wurden dabei von der Polizei bis August 2021 rund 276.000 der Ping-SMS versendet, wie die Zeit berichtet.
Über die sogenannte “stille SMS” (auch “Stealth Ping” genannt) können Behörden den Besitzer eines Handys unbemerkt mehr oder weniger genau orten und Bewegungsprofile erstellen. Die SMS zur Ortung wird dabei auf dem Empfängergerät nicht angezeigt, werden von Computerprogrammen automatisch und in kurzen Abständen abgesendet. Die “stille SMS” wird auch dann automatisch beantwortet, wenn das Handy etwa ausgeschaltet ist. Verhindern lässt sich diese Abfrage nur, durch das Entfernen der SIM-Karte oder des Akkus.
Ortung durch “stille SMS” juristisch in Ordnung
Die Abfrage der Daten durch die Polizei muss über den Gerichtsweg beim Telefonanbietern genehmigt werden. Datenschützer halten den Einsatz eher für problematisch – Juristisch ist das Verfahren jedoch zulässig, da es sich bei der “stillen SMS” nicht um eine Nachricht mit kommunikativen Inhalten handelt – die SMS enthält ja keinen Text. Daher fallen diese Nachrichten nicht unter den Grundgesetzartikel 10, der die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses garantiert.
Bereits im vergangenen Jahr gab es rund 338.000 versendete “stille SMS”. Das bestätigte der Senat auf eine Anfrage der Linken. Weiterhin gab es einige Hundert “stille SMS”, die vom Verfassungsschutz versendet wurden. Welche Software die Polizei dafür nutzt, hat der Senat zudem auch nicht verraten. Denn das würde “weitgehende Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten und unmittelbar auf die technische Ausstattung und das Aufklärungspotenzial” der Polizei und Verfassungsschutz zulassen. In den Jahren zuvor lag die Zahl der verschickten “stillen SMS” in Berlin bei etwa zwischen 270.000 und 450.000.
Weiterführend: Handys aufspüren und abhören