Bereits ab August 2021 kassieren ARD, ZDF und Deutschlandradio den neuen höheren Rundfunkbeitrag. Das berichtet die Tagesschau. Somit müssen Beitragszahler ab diesem Monat 86 Cent mehr zahlen, also 18,36 Euro statt der bis Juli fälligen 17,50 Euro.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung am 5. August 2021 den Weg frei gemacht für die Beitragserhöhung. Demnach gelte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags sogar rückwirkend zum 20. Juli 2021. Ursprünglich hätte der Rundfunkbeitrag bereits zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro steigen sollen, doch das Land Sachsen-Anhalt blockierte die Erhöhung. Dagegen hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begründete seine Entscheidung folgendermaßen: „Das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt“.
So erfahren Beitragszahler von der Erhöhung
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt jetzt damit, die Beitragszahlenden über die Anpassung der Beitragshöhe zu informieren und die Beiträge in der neuen Höhe einzuziehen. Der genaue Zeitpunkt, zu dem Beitragszahler von der Erhöhung erfahren, hänge von der Zahlweise ab.
- Wer den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren einziehen lasse, bei dem werde die höhere Summe automatisch angepasst. Sie sehen den höheren Beitrag dann auf Ihrem Kontoauszug.
- Wer den Beitrag überweist, erhält wie gehabt ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung und mit dem angepassten Betrag. Diese Schreiben gehen ab Ende August 2021 nach und nach raus, in Abhängigkeit vom gewählten Zahlungsrhythmus. Eventuelle Differenzen zu bereits bezahlten Betragen werden nachberechnet.
- Dauerauftragszahler müssen ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen. Sie erhalten vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung, die den Rundfunkbeitrag in neuer Höhe ausweist.
Hier finden Sie Informationen zur Beitragsanpassung.
Die Erhöhung erfolgt „vorläufig bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio”. Denn nach wie vor müssen alle 16 Bundesländer zustimmen, die Zustimmung von Sachsen-Anhalt steht aber noch aus.
Rundfunkbeitrag steigt auf 18,36 Euro – BVerfG hat entschieden