Update: Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag von bisher 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht werden darf. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend zum 20. Juli 2021.
Das höchste deutsche Gericht gab damit der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung folgendermaßen: „Das Land Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt“.
Die Erhöhung erfolgt „vorläufig bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio”. Denn nach wie vor müssen alle 16 Bundesländer zustimmen, die Zustimmung von Sachsen-Anhalt steht aber noch aus.
Da die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ursprünglich zum 1.1.2021 erfolgen sollte, müssen die Länder bei der nächsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags aber Kompensationen für ARD, ZDF und Deutschlandradio wegen der entgangenen Mehrbeiträge berücksichtigen. Das Verfassungsgericht schreibt: „Hierbei werden der Mehrbedarf der Rundfunkanstalten, der durch eine Verschiebung von Investitionen und die Verwendung notwendig vorzuhaltender Reserven entstanden ist, wie auch etwaige Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und die Zumutbarkeit von Beitragserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen sein.“
Ende des Updates, Beginn der ursprünglichen Meldung
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über eine Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wie die Tagesschau berichtet .
Darum geht es
Im Dezember 2020 hatte Sachsen-Anhalt eine Abstimmung im Landtag über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2021 um 86 Cent auf dann 18,36 Euro abgesagt (derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung 17,50 Euro). Da sich die Koalition aus CDU, SPD und Grünen in dieser Frage nicht einig war; innerhalb der CDU gab es Widerstand gegen die geplante Erhöhung, zudem hätte sicherlich die AFD gegen die Erhöhung und dabei vermutlich mit einigen CDU-Abgeordneten gestimmt. Das wollte Reiner Haseloff (CDU), der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, vermeiden. Da aber alle 16 Landesparlamente der Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen müssen, damit diese in Kraft treten kann, wurde der Rundfunkbeitrag anders als geplant nicht zum 1.1.2021 angehoben. Dagegen legten ARD, ZDF und Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde ein.
Dem für die Erhöhung notwendigen Staatsvertrag hatten zunächst alle 16 Ministerpräsidenten und danach auch alle Landesparlamente, allerdings eben mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt, zugestimmt: also 15 von 16 Landesparlamenten.
Verletzung der Rundfunkfreiheit
Die Sender sehen in der Blockade eine Verletzung der Rundfunkfreiheit. Da der Staat damit seiner Verpflichtung nicht nachkommen würde, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk “bedarfsgerecht” zu finanzieren. Denn die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) hatte die Erhöhung um 86 Cent empfohlen, damit die Sender ihrem Informationsauftrag nachkommen können. Für ein solches Abweichen von der KEF-Empfehlung muss es “nachprüfbare Gründe” geben. Ist das nicht der Fall, könnte es sich um einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit handeln, wie die Tagesschau schreibt.
Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über diese Beschwerde.
Vor Weihnachten 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilantrag festgestellt, dass die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein. Das Gericht lehnte es allerdings ab den Beitrag vorläufig per Gerichtsbeschluss zu erhöhen: Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorerst gescheitert .
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