Im Januar 2022 wird in Deutschland das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend für alle Ärzte in Deutschland eingeführt, nachdem das Konzept in vielen europäischen Ländern bereits erfolgreich zum Einsatz kommt, wie etwa in Großbritannien und Skandinavien. Deutschland hat also Nachholbedarf, was sich jetzt ändern wird.
Seit dem 1. Juli 2021 und bis Ende September wird dieses digitale Konzept für Medikamente-Rezepte in der Region Berlin/Brandenburg getestet. Die dazugehörige offizielle App ist bereits hier im Apple Store und hier im Google Play Store verfügbar. An diesem Test beteiligen sich zahlreiche Ärzte und Apotheker. Wenige Monate später wird es das E-Rezept dann in ganz Deutschland geben und die Krankenkassen werden ihre Versicherten entsprechend informieren und Apps bereitstellen.
Die Krankenversicherten erhalten dann nicht mehr ein Rezept in Papierform (bekannt als “rosa Zettel”), sondern in einer digitalen und signierten Form als digitalen Code, wahlweise direkt auf ihre App (per sicherer Übertragung gesendet) oder – für alle die kein Smartphone besitzen – ausgedruckt. Dieses E-Rezept kann dann bei einer stationären Apotheke oder einer Online-Apotheke eingelöst werden.
E-Rezept soll Nutzung von Medikamenten sicherer machen
Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll die Einführung des E-Rezepts die Abläufe in den Arztpraxen und Apotheken vereinfachen, die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen beenden und die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer machen. Letztendlich wird damit auch die Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen (Patienten, Ärzten, Apotheken, Krankenkassen, etc.) digitalisiert und vereinfacht. Alles wird über eine zentrale Datenbank miteinander verbunden.
Außerdem biete das E-Rezept viele Vorteile. Dazu gehören etwa eine bessere Erkennung von Wechselwirkungen zwischen verschriebenen Medikamenten. Außerdem könnten damit besser Medikationserinnerungen bis hin zu einem Medikationsplan erstellt werden. Und die Versicherten können sich über eine Online-Sprechstunde ein Medikament verschreiben lassen und erhalten das E-Rezept umgehend.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurden bereits mit dem “Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur” geschaffen, welches im Oktober 2020 in Kraft trat. Die Nutzung des E-Rezepts ist dann ab Januar 2022 verpflichtend. Zukünftig sollen auch andere Leistungen elektronisch verordnet werden, wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege.