Der Bundestag hat am Donnerstag in seiner 224. Sitzung der aktuellen Legislaturperiode einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt, durch die alle Bürger ein “Recht für schnelles Internet” erhalten. Durch die Gesetzesänderung erhalten alle Bürger, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben, voraussichtlich ab Mitte 2022 einen Rechtsanspruch darauf, eine möglichst schnelle und stabile Verbindung in das Internet zu erhalten. Das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat. Man geht aber davon aus, dass das geänderte Gesetz noch in diesem Jahr wirksam wird.
30 Megabit/Sekunde im Download nur als Richtwert
Dabei gibt es künftig Vorgaben, die ein Internet-Anschluss erfüllen muss. Also wie schnell die Downloads und Uploads sein müssen und wie hoch maximal die Latenz sein darf. Eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 30 Megabit pro Sekunde gilt nach Ansicht der Bundesregierung als Richtwert, wie die “Zeit” am Donnerstag berichtet. Bisher galt die Regel, dass ein Internet-Anschluss mit mindestens 56 Kilobit pro Sekunde als “funktionaler” Zugang galt und damit Pflicht war, was nicht mehr zeitgemäß ist.
Der neue Richtwert ändert dies und mach die Internet-Anschlüsse auch tauglicher für das Homeoffice und Homeschooling. Welche Anforderungen die Internetanschlüsse tatsächlich dann nach der Gesetzesänderung erfüllen müssen, muss noch festgelegt werden. Diese Berechnung wird wahrscheinlich von der Bundesnetzagentur durchgeführt und dann als Vorgabe für die Provider gelten. Dann wird sich auch erst zeigen, wie schnell die Internetanschlüsse im Download und Upload sein müssen, damit das “Recht auf schnelles Internet” für die Bürger erfüllt wird.
Die Opposition hatte eine gesetzliche Regelung von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Down- und 50 Megabit pro Sekunde im Upstream gefordert. Der Spiegel geht in seinem Bericht davon aus, dass zu Beginn der Wert wohl bei unter 20 Megabit pro Sekunde im Downstream liegen und dann über die Jahre hinweg angehoben wird.
Das ändert sich noch mit der Gesetzesänderung
Durch entsprechende staatliche Gelder sollen die Telekommunikationsanbieter animiert werden, für einen stärkeren Internetausbau zu sorgen. Vor allem ländliche Gebiete dürften davon profitieren.
Mit dem Gesetz werden auch die Laufzeiten für die Internetverträge neu geregelt. Diese verlängern sich künftig nicht mehr nach ein oder zwei Jahren automatisch nach Ablauf der Laufzeit um weitere 12 beziehungsweise 24 Monate. Sie können dann nach Ablauf der Laufzeit vom Verbraucher monatlich gekündigt werden.
Wie die Tagesschau berichtet , dürfen außerdem ab Juli 2024 nicht mehr TV-Kabelverträge über die Nebenkosten abgerechnet werden. Eine Ausnahme gäbe es künftig aber dann bei Häusern, die an der Glasfaserleitung angeschlossen werden. Hier dürfen die Vermieter die Mieter an den Kosten beteiligen, allerdings nur mit maximal fünf Euro pro Monat. Letztendlich soll dadurch erreicht werden, dass Glasfaser-Internetanschlüsse in mehr Wohnungen zur Verfügung stehen.