Unter den Gegnern des Rundfunkbeitrags wird eine Protestform seit Jahren diskutiert: Darf/kann man den Rundfunkbeitrag auch bar bezahlen? Denn eine Barzahlung wäre für die einziehende Institution, also für den „ ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice “, deutlich aufwändiger als die übliche bargeldlose Bezahlung via Lastschrift oder Überweisung. Gegner des Rundfunkbeitrags könnten durch Barzahlung dem Beitragsservice also eines auswischen und zusätzliche Kosten durch den erhöhten Aufwand verursachen.
Bisher lehnt der Beitragsservice die Barzahlung jedoch ab und Gerichte bestätigten das. Doch jetzt könnte Bewegung in die Diskussion kommen.
Zwei Beitragspflichtige hatten in der Sache „Barbezahlung des Rundfunkbeitrags“ gegen den Hessischen Rundfunk über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt. Denn der Hessische Rundfunk weigerte sich eine Barzahlung zu akzeptieren und verlangte die bargeldlose Entrichtung des Rundfunkbeitrags.
Das Bundesverwaltungsgericht rief schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. „Der EuGH urteilte, dass der Staat seine Behörden dazu verpflichten kann, Bargeldzahlungen anzunehmen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Doch der EuGH schränkte zugleich ein, dass es auch im öffentlichen Interesse liege, dass Zahlungen an amtliche Stellen nicht zu hohe Verwaltungskosten verursachen. Das könnte dann also eine Beschränkung der Barzahlungen rechtfertigen. Insbesondere „wenn die Zahl der Beitragspflichtigen, bei denen die Forderungen einzutreiben sind, sehr hoch“ sei, könne der Staat auf bargeldloser Bezahlung bestehen, wie der BR den EuGH zitiert.
Die bayerischen Verbraucherschützer fassen die ausweichende Antwort des EuGH folgendermaßen zusammen: „Der Europäische Gerichtshof legt sich nicht fest. Der Fall geht jetzt zurück ans Bundesverwaltungsgericht, das nun konkret entscheiden muss, ob die Kläger künftig bar bezahlen dürfen.“ Das Bundesverwaltungsgericht müsse nun also prüfen, ob “eine solche Beschränkung im Hinblick auf das Ziel des tatsächlichen Einzugs des Rundfunkbeitrags verhältnismäßig ist“, wie es der BR formuliert.
Bis der Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung verkündet, ändert sich für Rundfunkbeitragszahler aber nichts. Sie müssen also vorerst in jedem Fall den Rundfunkbeitrag bargeldlos bezahlen.
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