Im Netz finden sich an jeder Ecke die Angebote für günstige Windows-10-Lizenzschlüssel, die nur wenige Euro kosten, während Microsoft und autorisierte Partner offiziell für Windows 10 Home um die 140 Euro und Windows 10 Pro sogar etwa 260 Euro verlangt. Einige Käufer von Billig-Keys sollen laut eines Berichtes von Tarnkappe.info in den letzten Tagen eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zu einem Gespräch bei den örtlichen Polizeistellen erhalten haben. Angeblich bestehe der Verdacht auf “leichtfertige Geldwäsche” und “strafbare Urheberrechtsverletzungen”, weshalb die Angeschriebenen in einer Polizeistelle befragt werden sollen. Bei den Vorladungen handele es sich letztendlich nur um “Einladungen”, denen man nicht Folge leisten müsse. Dennoch ist vorsichtig geboten!
“Käufer hätten stutzig werden müssen”
Richtig neu ist die Thematik nicht, wie auch Tarnkappe.info richtigerweise schreibt. Es scheint nur gerade so zu sein, als würden viele Fälle aktuell von den Staatsanwaltschaften abgearbeitet. So hat sich der IT-Rechtsanwalt Kläner etwa bereits im Januar 2020 in seinem Youtube-Video “Ermittlungsverfahren wegen eBay-Kauf (Lizenzkey)” mit dem Thema auseinandergesetzt. Er wies damals schon darauf hin, dass verschiedene Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland ermitteln und laut deren Sicht die Käufer der Windows 10 Billig-Lizenzschlüssel stutzig hätten werden müssen, als sie die Aktivierungsschlüssel zu einem deutlich unter dem Marktpreis üblichen Preis erwarben.
“Wer denkt, es handele sich um einen vorgezogenen Aprilscherz der Ermittler, der irrt gewaltig. Aus der Vergangenheit sind uns vergleichbare Fälle bekannt, bei denen die Ermittler sogar Hausdurchsuchungen veranlassten”, erklärt Rechtsanwalt Kläner auch auf der Website seiner Kanzlei . Er empfiehlt den betroffenen Nutzern, sich nicht voreilig zu Einlassungen gegenüber der Polizei hinreißen zu lassen und eine anwaltliche Beratung in Betracht zu ziehen.
Beschuldigte haben das Recht, keine Aussage zu machen
“Wer etwa freiwillig einräumt, Windows 10 mit der erworbenen Lizenz auf seinem Rechner installiert zu haben, der hat den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung nach § 106 UrhG bereits gestanden und ist der Falle der Ermittler aufgesessen. Bitte bedenken Sie stets, dass Sie als Beschuldigter das Recht haben, keine Aussage zu machen. Davon sollten Sie vorerst immer Gebrauch machen”, so Rechtsanwalt Kläner, der auf diesen Weg natürlich auch potenzielle Mandaten erreichen möchte.
Er empfiehlt den Beschuldigten, die Vorladung auf jeden Fall ernst zu nehmen, auch wenn die Lizenz “nur ein paar Euro” gekostet habe. Der Grund: Der Wert der Lizenz sei aus strafrechtlicher Sicht erst mal irrelevant. Jeder zugelassene Rechtsanwalt können Akteneinsicht fordern, sodass man sich als Beschuldigter darüber informieren könne, welche Vorwürfe genau vorliegen. In fast allen Fällen, die er vertreten habe, betont der Rechtsanwalt, sei es zu einer Einstellung des Verfahrens gekommen, weil die Beschuldigten keinen Fehler gemacht hatten.