Beim Black Friday vielleicht doch das Falsche gekauft? Oder zu Weihnachten etwas Unnötiges geschenkt bekommen? Dann bietet es sich an, das Ganze über Ebay Kleinanzeigen wieder los zu werden. Doch Vorsicht vor Betrügern! Passend zur bald startenden Cyberweek und dem Weihnachtsfest sind diese Ratschläge vom Landeskriminalamt Niedersachsen für den sicheren Online-Verkauf immer noch aktuell.
So rät die Polizei bei Verkäufen via Ebay Kleinanzeigen etc. dazu, dass Sie die Ware direkt bei Ihnen vor Ort an den Käufer übergeben und dabei das Geld kassieren. Das sollten Sie am besten in Gegenwart von Zeugen machen. Vor Ort kann die Ware nochmals von beiden Seiten geprüft/gezeigt werden, um spätere Behauptungen (z.B. Defekt) auszuschließen.
Die Polizei rät zudem zur Barzahlung. Achten Sie auf Falschgeld. Bei größeren Summen sollten Sie den Kaufbetrag direkt bei einer Bank/Sparkasse vor Ort einzahlen lassen.
Allerdings ist Barzahlung und das Einzahlen eines Barbetrags auf eine Bank nicht immer praktikabel, vor allem bei größeren Gegenständen – wie sollen Sie diese zur Bank mitbringen? – und bei größeren Beträgen. In diesen Fällen empfiehlt sich die Überweisung des Kaufbetrags auf Ihr Bankkonto beziehungsweise dessen Bezahlung per Paypal als Alternative. Ein weiterer Vorteil der Bezahlung per Überweisung anstelle der Barzahlung bei Übergabe: Sie vermeiden damit, dass ein Käufer bei der Übergabe noch einmal nachverhandeln und den Kaufbetrag drücken könnte.
Falls Sie also Überweisung oder PayPal bevorzugen, dann bestimmen Sie die Bezahl- und Versandweise! Lassen Sie sich keine Bezahlmöglichkeiten vom Käufer aufdrängen, die Sie nicht kennen, nicht durchschauen oder einfach nicht wollen.
Wichtig: Falls Sie Paypal verwenden, dann keinesfalls über die Option „PayPal für Freunde“. Denn das ist kein sicheres Mittel bei Kleinanzeigenverkäufen mit unbekannten Personen. Hier gibt es keinen Schutz!
Falls Sie die Ware verschicken, dann bestimmen Sie den Versandweg! Im Idealfall nachverfolgbar und passend versichert. Wenn der Käufer z.B. „Päckchen“ und „unversichert“ wünscht, dann informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten (insb. zivilrechtlich) als Verkäufer. Und lehnen das gegebenenfalls ab.
Versenden Sie die Ware erst, wenn Ihnen der Betrag sichtbar auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
Ganz wichtig, weil damit eine aktuelle Betrugsmasche läuft: Überweisen Sie keine Gebühren an Transportdienstleister, die Sie nicht selber ausgesucht haben. Und leisten Sie generell keine Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer. In diesen beiden Meldungen stellen wir diese Betrugsversuche vor:
Polizei warnt vor Kleinanzeigen-Betrug mit Paypal
Vorsicht Paypal-Betrug: Polizei warnt vor dieser Masche
Wenn per Paypal gezahlt wird, achten Sie darauf, dass Mailadresse und postalische Adresse aus der Zahlungsbestätigung mit den Kontaktdaten aus dem Mailverkehr übereinstimmen. Vorsicht bei Abweichungen. Die Polizei warnt: Bei einer Abweichung wurde vielleicht ein fremder Account missbraucht oder eine dritte Person betrogen (Stichtwort Dreiecksbetrug !“).
Seien Sie vorsichtig, wenn der Käufer um Zusendung an eine andere Adresse bittet (z.B. Enkel!).
Cybergangster versuchen an Personalausweisdaten von Personen zu kommen, um damit Identitätsdiebstahl zu begehen. Damit können Gangster zum Beispiel im Namen anderer einkaufen. Übersenden Sie deshalb nie an unbekannte Personen sensible Daten wie z.B. Personalausweiskopien, Zulassungsbescheinigungen, Urkunden usw. Seien Sie vorsichtig, wenn eine fremde Person Ihnen solche Dokumente als Echtheitsbeweis per Mail zusendet.
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