Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. warnt vor aktueller Abzocke durch betrügerische Inkassoschreiben. Demnach würden derzeit wieder betrügerische Zahlungsaufforderungen kursieren, die die Empfänger unter Druck zu setzen versuchen. Das dabei aufgebaute Drohszenario enthält die üblichen Mittel: Verbrauchern wird ein Gerichtsverfahren oder Lohnpfändung oder auch Zwangsvollstreckung angedroht. Damit sollen die Empfänger der Inkassoschreiben dazu gebracht werden, möglichst schnell zu bezahlen ohne lange nachzudenken. Die Verbraucherschützer warnen insbesondere davor, dass die Inkassoschreiben auf den ersten Blick echt aussehen würden. Doch die Verbraucherschützer betonen, dass viele dieser Forderungen keine Grundlage haben würden. Andere seien zwar berechtigt, aber überzogen. Denn auch bei berechtigten Forderungen können die geltend gemachten Inkassokosten zu hoch sein! Deshalb sei es immer ratsam, bei einem Inkassobrief zu prüfen, ob die Forderung echt und berechtigt ist. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. bietet hier einen kostenlosen Online-Check für Inkassoforderungen an. Damit sollen Betroffene herausfinden können, ob und wieviel sie wirklich zahlen müssen. Die Verbraucherschützer erklären die Funktionsweise dieses Onlinetools folgendermaßen: „Dazu benötigen sie die Inkassoforderung und die Rechnung, um die es geht. Nachdem sie einige Fragen zu diesen Unterlagen beantwortet haben, erhalten Nutzer eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf einen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem sie der Forderung widersprechen können. Sie erfahren, ob sie überhaupt bezahlen müssen und ob die Höhe der Kosten korrekt ist.“
So erkennen Sie gefälschte Inkassobriefe
- Wenn der genannte Gläubiger unbekannt ist oder man noch nie mit diesem zu tun hatte
- Wenn aus dem Schreiben nicht klar hervorgeht, welches Unternehmen den Auftrag erteilt hat, um welchen Vertragsgegenstand es geht und wann der Vertrag geschlossen wurde
- Wenn die Absender mit Hausbesuchen drohen
- Wenn das Inkasso-Unternehmen nicht im öffentlichen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist
Wie ein typisches Inkassoschreiben aussieht und auf welche Details dabei zu achten ist, zeigt eine interaktive Grafik der Verbraucherzentrale.