Bei der Bundesnetzagentur gehen 2020 in etwa genauso viele Beschwerden über Postdienstleistungen ein wie im Jahr 2019. Das teilte die Bundesnetzagentur kürzlich mit. Bis zum 15. Dezember 2020 gingen demnach bei der Bundesnetzagentur 17.930 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein. Im gesamten Jahr 2019 erreichten den Verbraucherservice Post 18.209 Beschwerden. Zum Jahresende 2020 wird also ein ähnlich hohes Beschwerdeaufkommen erwartet. Die Schlichtungsstelle Post wiederum erreichten bis Mitte Dezember 1.749 Schlichtungsanträge. Damit man die Zahlen einordnen kann: Jährlich werden laut Bundesnetzagentur zirka 3 Milliarden Pakete und rund 14 Milliarden Briefe in Deutschland verschickt. Die Corona-Pandemie zeige bisher keine Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschwerdezahlen. Das erscheint etwas überraschend, schließlich müssen die Paketzusteller 2020 viel mehr Lieferungen zustellen als noch 2019. Doch offensichtlich haben die Zustelldienste ihr Personal entsprechend aufgestockt. Gut 50 Prozent der Themen betrafen laut Bundesnetzagentur den Paketbereich . Davon entfielen 27 Prozent auf die Wettbewerber der Deutschen Post DHL (im Jahr 2019 waren es 19,5 Prozent). Rund 34 Prozent aller Themen betrafen den Bereich Brief . Davon entfielen 95 Prozent auf die Deutsche Post AG. Am häufigsten waren Probleme bei der Zustellung von Briefen oder Paketen der Grund für eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Falls Sie ein Problem mit der Brief- oder Paketzustellung haben, können Sie sich über dieses Online-Formular bei der Bundesnetzagentur beschweren. Mehr Schlichtungsanträge Bis zum 15. Dezember 2020 erreichten die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur 1.749 Schlichtungsanträge. 2019 waren es 1.453 Anträge. Mit rund 80 Prozent bezieht sich die Mehrheit der Anträge auf Paketsendungen. Die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren sind verlorene, entwendete oder beschädigte Pakete. Aufgepasst: Die Mehrheit der großen Paketdienstleister schließt laut Bundesnetzagentur ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Die Bundesnetzagentur kritisiert, dass den Kunden dadurch vielfach die Möglichkeit genommen werde, eine gütliche Einigung zu erreichen. Denn der ordentliche Rechtsweg komme oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn das Postunternehmen eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie über dieses Onlineformular , den entsprechenden Antrag finden Sie hier. In dieser FAQ erklärt die Bundesnetzagentur, was Sie bei Problemen mit der Brief- oder Paketzustellung machen können.
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Paket verloren oder zu spät zugestellt? Hier beschweren Sie sich!
Sie haben Probleme mit der Brief- oder Paketzustellung? Hier können Sie sich beschweren oder eine Schlichtung beantragen. Plus: So viele Beschwerden gibt es 2020.

Image: Deutsche Post DHL